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Neutrality Initiative / Impacts / No more sanctions against belligerent states – except those of the UN

Sanctions policy

No more sanctions against belligerent states – except those of the UN

directqualitative only↓ fallspartly reversibleFederal Council (sanctions policy), companies engaged in foreign trade

At present the Federal Council can adopt sanctions imposed by the EU, the OSCE or important trading partners, but is not obliged to. Under the initiative, such sanctions against belligerent states would be ruled out; UN sanctions and measures to prevent the circumvention of foreign sanctions would remain possible. According to the Federal Council, sanctions such as those imposed on Russia since February 2022 would no longer be possible; it is unclear whether existing measures would have to be lifted. The initiative committee counters that such sanctions rarely hit those responsible and often hit the civilian population.

Machine translation · German original

Heute kann der Bundesrat Sanktionen der EU, der OSZE oder wichtiger Handelspartner übernehmen, muss aber nicht. Mit der Initiative wären solche Sanktionen gegen kriegführende Staaten ausgeschlossen; Sanktionen der UNO und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen blieben möglich. Laut Bundesrat wären Sanktionen wie jene gegen Russland seit Februar 2022 nicht mehr möglich; offen ist, ob bestehende Massnahmen aufgehoben werden müssten. Das Initiativkomitee hält entgegen, solche Sanktionen träfen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung.

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag übernimmt die Formel «viele Sanktionen». Der Initiativtext (Art. 54a Abs. 3) verbietet aber nur nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten; Massnahmen gegen nicht kriegführende Staaten (etwa Menschenrechts-, Proliferations- oder Terrorlisten), UNO-Verpflichtungen und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen blieben ausdrücklich möglich. Die Reichweite ist damit enger, als Titel und Beschreibung nahelegen.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 21.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Der Vorbehalt zugunsten der UNO läuft bei Konflikten mit Beteiligung eines ständigen Sicherheitsratsmitglieds leer: gegen Russland, China oder die USA kann der Sicherheitsrat wegen des Vetos keine Sanktionen beschliessen. Gegenüber den grössten möglichen Kriegsparteien bliebe der Schweiz damit faktisch kein Sanktionsinstrument. Der Eintrag nennt diesen praktischen Kern der Einschränkung nicht.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 21.09.2026

MixedMethod

Die Einstufung QUALITATIVE_ONLY ist zu eng. Das SECO weist Zahl und Umfang der gesperrten Vermögenswerte und der gelisteten Personen periodisch aus, das BAZG den Warenhandel mit betroffenen Staaten. Eine Einstufung als PARTIALLY_QUANTIFIABLE mit einer Grössenordnung wäre für die Leserschaft aussagekräftiger.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 21.09.2026

MixedMethod

Neben der offenen Frage der Weiterführung bestehender Massnahmen bleibt ein zweiter Unsicherheitspunkt unerwähnt: Der Initiativtext definiert «kriegführender Staat» nicht. Ob Bürgerkriege, verdeckte Kriegführung oder der angegriffene Staat erfasst sind, entscheidet über die Tragweite und müsste vom Bundesrat im Einzelfall ausgelegt werden. Dieser Auslegungs- und Vollzugsaufwand fehlt in der Beschreibung.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 21.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag zeichnet den Status quo als verlässliche Praxis. Tatsächlich ist die Übernahme fremder Sanktionen schon heute ein politischer Ermessensentscheid («Kann-Vorschrift», Art. 1 Abs. 1 Embargogesetz), und die Schweiz hat vor 2022 wiederholt nur Teile von EU-Paketen übernommen. Die Initiative ersetzt damit aus Sicht der Befürworter nicht Verlässlichkeit durch Starre, sondern wechselndes Ermessen durch eine Regel. Diese Vergleichsbasis fehlt in der Beschreibung.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 24.09.2026

Show sources
qualifies

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MixedMethod

Das Komitee-Zitat zur Zivilbevölkerung steht unkommentiert als QUALIFIES-Beleg, obwohl es eine Wirksamkeitsbehauptung ist, keine Rechtsfolge. Die Gegenseite hätte hier die Zielrichtung moderner Finanz- und Listensanktionen (Personen, Banken, Güter) entgegenzuhalten. Als Beleg für die beschriebene Rechtsfolge trägt das Zitat nichts; es gehört in die Argumente, nicht in die Evidenz. Dies ist meine eigene Einschätzung der Belegstruktur.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 24.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag erweckt den Eindruck, gegenüber kriegführenden Staaten bliebe kein Instrument. Kriegsmaterialgesetz und Güterkontrollgesetz gelten unverändert: Ausfuhren von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern in Konfliktgebiete können weiterhin verweigert werden, weil das Bewilligungs- und keine Zwangsmassnahmen im Sinn des Embargogesetzes sind. Diese Abgrenzung fehlt in der Beschreibung.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 27.09.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

Evidence for the impact (5)

supports

Mit Annahme der Initiative wäre die Übernahme von Sanktionen der OSZE, der EU oder weiterer wichtiger Handelspartner gegenüber kriegsführenden Staaten ausgeschlossen. Konkret wäre folglich eine Übernahme von Sanktionen, wie sie seit Februar 2022 gegen Russland ergriffen werden, nicht mehr möglich.

supports

Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen.

qualifies

Solche Sanktionen treffen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder.