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Fireworks Initiative / Impacts / New checks for the cantons, effort depends on the definition

Cantons, communes & enforcement

New checks for the cantons, effort depends on the definition

first-orderqualitative only↑ risesreversibleCantons and communes (enforcement)

Enforcement would in principle lie with the cantons; according to the Federal Council, the division of powers between the Confederation and the cantons would not change. New checks would be needed to ensure that noise-generating fireworks are neither sold in retail shops nor set off. There is currently no recognised definition of what counts as noise-generating. According to the Federal Council, the staffing and financial consequences depend on how complex it is to determine and monitor the noise criterion; a noise limit would require a measurement method and new labelling of all fireworks. Without these, fireworks brought in by travellers could not be identified as noise-generating, and unlawful imports via online retail could increase, which according to the Federal Council could reduce safety. How much additional work arises also depends on whether a canton or commune already has corresponding rules.

Machine translation · German original

Den Vollzug hätten grundsätzlich die Kantone; an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen änderte sich laut Bundesrat nichts. Neu müsste kontrolliert werden, dass lärmerzeugende Feuerwerkskörper weder im Detailhandel verkauft noch gezündet werden. Eine anerkannte Definition, was lärmerzeugend ist, gibt es heute nicht. Laut Bundesrat hängen die personellen und finanziellen Folgen davon ab, wie aufwendig das Lärmkriterium zu bestimmen und zu kontrollieren ist; ein Lärmgrenzwert würde eine Messmethode und eine neue Kennzeichnung aller Feuerwerkskörper verlangen. Ohne sie liessen sich im Reiseverkehr eingeführte Feuerwerkskörper nicht als lärmerzeugend erkennen, und der unzulässige Import über den Onlinehandel könnte zunehmen, was laut Bundesrat die Sicherheit verringern könnte. Wie viel zusätzlicher Aufwand entsteht, hängt auch davon ab, ob ein Kanton oder eine Gemeinde schon heute entsprechende Regeln hat.

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Eintrag stellt den aufwendigsten Weg in den Vordergrund. Die Botschaft nennt den Emissionsgrenzwert mit Messmethode und Neukennzeichnung ausdrücklich nur als eine mögliche Variante («falls … festgelegt werden würde»). Eine Anknüpfung an Artikelkategorien und -typen – Knallkörper, Raketen mit Knalleffekt – wäre ohne Messsystem vollziehbar. Eigene Einschätzung auf Basis des Botschaftstexts.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 24.09.2026

MixedMethod

Nur die Aufwandseite ist kodiert (INCREASE). Gegenzurechnen wären Entlastungen: weniger Bewilligungsverfahren für private Feuerwerke, weniger Lärmklagen und Polizeieinsätze in Gemeinden, die heute einzeln regeln. Ohne diese Gegenposten ist die Richtung einseitig gesetzt.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 24.09.2026

Speaks for acceptingSupporters' view

Der Verweis auf zunehmenden Onlineimport ist einseitig: Pyrotechnik unterliegt schon heute gefahrgut- und einfuhrrechtlichen Beschränkungen, der Versand an Private ist nicht frei. Ein Anstieg illegaler Bestellungen ist deshalb nicht der Normalfall, sondern eine Möglichkeit, die im Eintrag ohne Grössenordnung als Vollzugsrisiko aufgeführt wird. Eigene Einschätzung auf Basis der Botschaft.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 27.09.2026

Speaks against acceptingOpponents' view

Wenn die Kontrolle bei den Kantonen liegt und der Aufwand stark von kantonalen Vorregelungen abhängt, entsteht ein absehbares Vollzugsgefälle: In Kantonen mit knappen Kontrollressourcen bliebe das Verbot weitgehend auf dem Papier. Der Eintrag nennt die Aufwandsfrage, nicht die Folge ungleicher Durchsetzung für Rechtsgleichheit und Akzeptanz.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 27.09.2026

MixedMethod

Der Typ ist INSTITUTIONAL, der zitierte Kern («beträchtliche personelle und finanzielle Folgen») ist fiskalisch. Zudem fehlt die Bundesebene: Zulassung, Identifikation und eine allfällige neue Lärmkennzeichnung sind Bundesaufgaben, Reiseverkehrskontrollen laufen über das Zollwesen. Ein Eintrag zu den Bundesfinanzen fehlt, obwohl die Evidenz darauf verweist.

The appraiser's assessment, no source · Appraiser 27.09.2026

The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score.

This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

Evidence for the impact (10)

supports

Falls für die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, ein Emissionsgrenzwert festgelegt werden würde, müsste die Kennzeichnung auf Feuerwerkskörpern in der Schweiz mit einem Lärmpegel ergänzt werden. Dazu müsste eine Messmethode festgelegt werden und für alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörper, müsste der Lärmpegel ermittelt werden. Dies hätte beträchtliche personelle und finanzielle Folgen.

supports

An den Vollzugsaufgaben würde sich grundsätzlich nichts ändern. Feuerwerkskörper müssten weiterhin für die Zulassung und zur Identifikation vorgelegt werden. Neu müsste kontrolliert werden, dass keine Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, im Detailhandel verkauft und von Personen gezündet werden.

supports

Die Auswirkungen im Vollzug hängen davon ab, wie die Definition von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, aussehen wird. Je aufwendiger die Bestimmung und die Kontrolle des Lärmkriteriums sind, desto grösser sind die personellen und finanziellen Folgen im Vollzug.

supports

Es besteht die Möglichkeit, dass der unzulässige Import über den Onlinehandel zunimmt, da dieser nur schwer zu kontrollieren ist. Dies könnte zu einer Verringerung der Sicherheit führen, da die Kantone die Sicherheitsvorgaben in diesen Fällen nicht kontrollieren könnten.

supports

Weiter bestünde die Schwierigkeit, dass Feuerwerkskörper (F1 bis F3), die ohne Bewilligung im Reiseverkehr eingeführt werden dürfen, aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht als lärmerzeugend erkannt werden könnten.