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Parliament / Business / 16.3846

16.3846MotionUVEKsettled

Bürokratieabbau dank der Abschaffung der Kontrollmarke zur Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen

submitted on 30.09.2016 in the Herbstsession 2016First chamber: National CouncilErledigt (24.09.2026)

WirtschaftVerkehrSteuer

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 08.03.2018National CouncilAnnahme
  2. 27.09.2018Council of StatesAnnahme
  3. 21.09.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
  4. 24.09.2026National CouncilAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die bei typengenehmigten Fahrzeugen anfallenden Zusatzkosten nach Anhang 3 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) abgeschafft oder in zeitgemässer Form erhoben werden.

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Beim Import und Typengenehmigungsprozess werden die Automobilimporteure und die ihnen angeschlossenen KMU mit Mehrwertsteuer, Automobilsteuer und den Kosten für das Typengenehmigungsverfahren belastet. Als Zahlungsnachweis für eine sogenannte Zusatzgebühr dient nach Anhang 3 TGV eine Kontrollmarke, die der Inhaber der Typengenehmigung (Art. 32 Ziff. 3.1 bis 3.3) auf den Prüfberichten seiner Fahrzeuge aufkleben muss.

Diese Gebühr trifft alle Importeure und Händler bei der Einfuhr eines Fahrzeugs und bei dessen Typengenehmigung: Schlussendlich zahlen Kunden beim Autokauf in der Schweiz wegen unnötigen Bürokratie-Auflagen. Einen triftigen Grund für diese Zusatzgebühr bzw. Kontrollmarke gibt es nicht.

Im Vergleich zum Aufwand, den jeder Selbstabnahmeberechtigte mit dem Aufkleben dieser Kontrollmarke und deren Lagerbewirtschaftung betreibt, erscheinen die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen (Steuern) des Bundes vernachlässigbar. Um diese veraltete bürokratische Fiskalbelastung zu beseitigen, ist die Zusatzgebühr nach Anhang 3 TGV abzuschaffen oder für deren Erhebung eine zeitgemässe Methode ohne Zusatzaufwände für Importeure, KMU und Selbstabnahmeberechtigte einzuführen.

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Der Bundesrat ist bereit, mittelfristig eine Abschaffung der Zusatzgebühren für die Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrgestellen gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV; SR 741.511) oder eine zeitgemässere Erhebungsform der Zusatzgebühren zu prüfen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das System mit den Kontrollmarken für Bund und Kantone einfach und kostengünstig ist. Eine alternative Informatik-Lösung wäre wesentlich teurer, weil die Informatiksysteme von Bund, Kantonen und Inhabern von Typengenehmigungen angepasst werden müssten. Da diese Kostenfolgen noch nicht im Detail bekannt sind, lehnt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt einen verbindlichen Auftrag ab.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 24.09.2026. Raw data

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