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17.480Parlamentarische InitiativeParlpending

Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme

submitted on 27.09.2017 in the Herbstsession 2017First chamber: National CouncilIn Kommission des Nationalrats (15.09.2026)

SteuerGesundheit

  • LegislationAssigned by a rule: The business includes a federal act or a federal decree subject to referendum.

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 06.07.2018SGK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 15.04.2019SGK-SKeine Zustimmung
  3. 28.11.2019National CouncilWird übernommen
  4. 03.12.2019National CouncilFolge gegeben
  5. 16.06.2021Council of StatesZustimmung
  6. 30.09.2022National CouncilKeine Abschreibung
  7. 27.09.2024National CouncilFristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
  8. 18.03.2026National CouncilBeschluss gemäss Entwurf
  9. 15.09.2026Council of StatesNichteintreten

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die gesetzlichen Regelungen sind so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen werden von dieser Gebühr können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.

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Die Schweiz kennt die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle für die medizinische Versorgung sind. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl Konsultationen im Spitalnotfall stark zugenommen. Dies aus verschiedenen Gründen. So entpuppen sich viele Fälle als Bagatellfälle. Eine spitalambulante Konsultation kostete 2015 im Durchschnitt 427 Franken und ist somit mehr als doppelt so teuer wie die durchschnittliche Konsultation in der Arztpraxis. Auch ein Besuch in einer Apotheke wäre viel billiger und oft ausreichend.

Die Angewohnheit, wegen Bagatellen vermehrt die Notfallabteilungen der Spitäler aufzusuchen, überlastet dort die Notfallorganisation. Zudem entstehen unnötiger Stress beim medizinischen Personal und unnötige sowie unter Umständen auch gefährliche Wartezeiten für echte Notfälle.

Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme schärft das Bewusstsein für die unterschiedlichen Elemente des schweizerischen Gesundheitswesens. So leistet sie einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten der Spitäler und kann auch zur Dämpfung der Kostenentwicklung im schweizerischen Gesundheitswesen beitragen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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