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Parliament / Business / 21.4125

21.4125MotionEDIsettled

Tierische Schlachtnebenprodukte verfüttern

submitted on 29.09.2021 in the Herbstsession 2021First chamber: National CouncilErledigt (24.09.2026)

UmweltLandwirtschaft

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 17.12.2021National CouncilAnnahme
  2. 30.05.2022Council of StatesAnnahme
  3. 21.09.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
  4. 24.09.2026National CouncilAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, dass tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können.

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In der EU wurde das Verbot zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.

Das verarbeitete tierische Protein kann Sojaextraktionsschrot in erheblichen Mengen ersetzt werden. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft und der Transformation zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft sind Kreisläufe zu schliessen und Nährstoffverluste zu minimieren.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 24.09.2026. Raw data

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