Parlament / Geschäfte / 21.4125
Tierische Schlachtnebenprodukte verfüttern
eingereicht am 29.09.2021 in der Herbstsession 2021Erstrat: NationalratErledigt (24.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 17.12.2021NationalratAnnahme
- 30.05.2022StänderatAnnahme
- 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
- 24.09.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, dass tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können.
Begründung
In der EU wurde das Verbot zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.
Das verarbeitete tierische Protein kann Sojaextraktionsschrot in erheblichen Mengen ersetzt werden. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft und der Transformation zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft sind Kreisläufe zu schliessen und Nährstoffverluste zu minimieren.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
