The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 21.4500

21.4500MotionUVEKpending

Verhandlung zwischenstaatlicher technischer Vereinbarungen im Bereich Strom

submitted on 16.12.2021 in the Wintersession 2021First chamber: National CouncilÜberwiesen an den Bundesrat (11.06.2024)

EuropapolitikWirtschaftEnergie

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 18.09.2023National CouncilAnnahme
  2. 05.03.2024Council of StatesAnnahme mit Änderung
  3. 05.03.2024Council of StatesDie Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Swissgrid, gestützt auf Artikel 24 StromVG, technische Vereinbarungen mit den Übertragungsnetzbetreibern anderer Staaten abschliesst, so lange noch kein Stromabkommen mit der EU zustande gekommen ist.
  4. 11.06.2024National CouncilAnnahme mit Änderung
  5. 01.10.2026Council of StatesAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.023

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 24 StromVG, technische Vereinbarungen mit der EU und/oder den Mitgliedstaaten allenfalls in Zusammenarbeit mit Swissgrid abzuschliessen.

This text exists only in German.

Nach dem Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen zu beenden, ist auch der Abschluss eines Stromabkommens in weite Ferne gerückt. Privatrechtliche Verträge können aber nicht die ganze Problematik des fehlenden Stromabkommens adressieren, da es aus Sicht der EU auf privatrechtlicher Basis keine gleich langen Spiesse gibt. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass auch privatrechtliche Verträge für die EU-Partner immer konform mit der EU-Regulierung sein müssen und die Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörden (NRAs), ACER und allenfalls der EU-Kommission benötigen. Deren Zustimmung ist erstens langwierig und kann zweitens nicht garantiert werden. Technische zwischenstaatliche Vereinbarungen würden die für die Netzsicherheit relevanten Fragestellungen regeln. Dies ist sowohl im Interesse der Schweiz als auch der EU und ein Schritt in die richtige Richtung.

This text exists only in German.

Der Abschluss eines Stromabkommens mit der Europäischen Union (EU) ist nach wie vor das Ziel des Bundesrates. Die Verhandlungen zu einem Stromabkommen wurden 2018 seitens der EU sistiert. Die EU macht eine Fortsetzung der Verhandlungen weiterhin von der Klärung der institutionellen Fragen abhängig. Die EU lehnt es ebenso ab, ein technisches Stromabkommen mit der Schweiz ohne institutionelle Lösung zu verhandeln. Der Strombinnenmarkt untersteht EU-Recht. Deshalb sind EU-Mitgliedstaaten nicht befähigt, technische Abkommen mit der Schweiz im Strombereich auszuhandeln.

Swissgrid konnte Ende 2021 mit dem Übertragungsnetzbetreiber von Italien sowie dessen Nachbarstaaten einen privatrechtlichen Vertrag unterzeichnen, um in die grenzüberschreitenden Kapazitätsberechnungsmethoden sowie in die Sicherheitskoordinationsprozesse miteinbezogen zu werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit des Schweizer Übertragungsnetzes. Der Bundesrat teilt aber die Ansicht, dass solche Vereinbarungen keine dauerhaften Lösungen für die Fragen der Versorgungssicherheit sowie des EU-Strommarktzugangs ermöglichen und darum ein Stromabkommen mit der EU nur punktuell und befristet ersetzen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

This text exists only in German.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 02.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.