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Parliament / Business / 24.3395

24.3395MotionEFDpending

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst

submitted on 28.03.2024 in the Sondersession 4. 2024First chamber: Council of StatesBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor (01.04.2026)

Finanzwesen

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 06.06.2024Council of StatesAnnahme
  2. 25.09.2024National CouncilAnnahme
  3. 17.12.2025Council of StatesKeine Abschreibung
  4. 04.03.2026National CouncilKeine Abschreibung

Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Er nimmt in eigener Kompetenz Verordnungsanpassungen vor und unterbreitet dem Parlament eine Vorlage mit gesetzlichen Anpassungen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit soll die Vernehmlassungsfrist angemessen verkürzt werden (Art. 7 Abs. 4 VlG). Die angelaufenen Arbeiten im Bereich der Überprüfung der Aufgaben und Subventionen können in dieses Paket integriert werden.

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Die sich abzeichnenden Defizite sind kurz- wie mittelfristig erheblich. Dies erhöht namentlich den Druck auf die ungebundenen Ausgaben. Es ist sachgerecht, wenn Bundesrat und Parlament auch gebundene Ausgaben in einem Entlastungspaket gleichermassen einbeziehen. Dieser Ansatz erfordert allerdings gesetzliche Anpassungen. Diese sollen so rasch wie möglich entwickelt und mit einer Vorlage dem Parlament unterbreitet werden. Die angelaufenen Arbeiten im Bereich der Überprüfung der Aufgaben und Subventionen können in dieses Paket integriert werden.

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Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Er hat deshalb beschlossen, im 2024 eine grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Bei den Massnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern, ist es dem Bundesrat wichtig, die betroffenen Gruppen angemessen einzubeziehen, dies umso mehr, als die Kantone von den Massnahmen direkt und indirekt betroffen sein könnten. Zugleich müssen die Gesetzesänderungen ab 2027 in Kraft treten können. Der Bundesrat ist daher grundsätzlich einverstanden mit dem Anliegen der Motion, eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist würde er hingegen ablehnen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Annahme

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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