Parliament / Business / 25.409
Cooling-off-Phase für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der staatlichen Sendeanstalt SRF
submitted on 12.03.2025 in the Frühjahrssession 2025First chamber: National CouncilErledigt (23.04.2026)
- LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 23.04.2026CommitteeZurückgezogen
Submitted text
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte und allenfalls weitere Erlasse über die Wahlfähigkeit sollen wie folgt geändert werden: Wer bei der staatlichen Sendeanstalt SRF als Moderator, Moderatorin oder Person mit grosser Bildschirm- oder Rundfunkpräsenz arbeitet, darf nicht für ein politisches Amt auf nationaler Ebene kandidieren. Nach dem Ausscheiden aus der staatlichen Sendeanstalt soll eine „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren gelten.
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Reasons
Es kam in letzter Zeit vermehrt vor, dass angeblich politisch neutrale Moderaten unseres Staatssenders SRF vor oder nach dem Ausscheiden für den Nationalrat oder den Ständerat kandidierten - interessanterweise immer für linke Parteien.
Die durch die vorherige Tätigkeit erreichte Bekanntheit stellt einen unzulässigen Vorteil gegenüber anderen Kandidaten dar. Daher sollen Personen, welche bei unserem Staatssender SRF arbeiten, während der Tätigkeit und nach dem Ausscheiden während einer „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren nicht für den National- und / oder Ständerat kandidieren dürfen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
