Parliament / Business / 25.448
Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Anreiz für erwerbstätige Personen nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters
submitted on 19.06.2025 in the Sommersession 2025First chamber: National CouncilIn Kommission des Nationalrats (03.11.2026)
- LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 12.01.2026WAK-NFolge geben (Erstrat)
- 02.11.2026WAK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
Submitted text
Änderung von Artikel 9 StHG (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden)
Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe j (neu) :
Die folgenden Abzüge sind zulässig:
j. Ein Abzug für Personen nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, die eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen oder beibehalten, bis zu einem nach kantonalen Recht bestimmten Betrag pro Steuerjahr. Den Kantonen wird die Freiheit eingeräumt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die steuerliche Belastung für diese Personen zu mildern.
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Reasons
Auch die Kantone und Gemeinden sind von den Herausforderungen des Arbeitskräftemangels betroffen. Eine einheitliche Regelung auf kantonaler und kommunaler Ebene stellt sicher, dass die Massnahme flächendeckend wirkt und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen führt. Zudem können die lokalen Arbeitsmärkte durch die Wiedereingliederung von Rentnern gestärkt werden, was zu einer besseren wirtschaftlichen Stabilität und einer höheren Lebensqualität in den Gemeinden beiträgt. Die Möglichkeit für die Kantone, geeignete Massnahmen zur Milderung der steuerlichen Belastung zu ergreifen, hilft, die finanzielle Belastung für pensionierte Personen zu verringern und die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit zu erhöhen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 03.11.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
