The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.3193

26.3193InterpellationBKpending

SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)

submitted on 18.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)

Staatspolitik

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 19.06.2026National CouncilDiskussion verschoben

Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation)

This text exists only in German.

«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt:

«1 Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

2 Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.

3 Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.

4 Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»

Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:

«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.

Was ist nicht erlaubt?

• Eine Kampagne führen

• Teilnahme an Kampagnen anderer

• Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)

• Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information

• Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen

• Wichtiges verschweigen

[…]

Medienkonferenzen

• Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)

• Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern

• Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)

[…]

Checkliste vor Komm-Aktion

• Ist sie sachlich-informativ?

• Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?

• Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?

[…]

Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn:

• Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;

• die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;

[…]»

This text exists only in German.

Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.