SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)
подано 18.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 19.06.2026Національна радаDiskussion verschoben
Поданий текст
Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation)
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Обґрунтування
«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt:
«1 Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.
2 Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.
3 Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.
4 Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»
Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:
«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.
Was ist nicht erlaubt?
• Eine Kampagne führen
• Teilnahme an Kampagnen anderer
• Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)
• Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information
• Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen
• Wichtiges verschweigen
[…]
Medienkonferenzen
• Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)
• Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern
• Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)
[…]
Checkliste vor Komm-Aktion
• Ist sie sachlich-informativ?
• Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?
• Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?
[…]
Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn:
• Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;
• die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;
[…]»
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Позиція Федеральної ради
Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
