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Парламент / Справи / 26.3193

26.3193InterpellationBKвідкрита

SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (2/2, Begründung der Interpellation)

подано 18.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)

Staatspolitik

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 19.06.2026Національна радаDiskussion verschoben

Der Text für diese Interpellation findet sich unter der Vorstossnummer 26.3192 (SP-Bundesrat Jans verletzt die bundesrätlichen Leitlinien. Welche Sanktionen ergreift der Gesamtbundesrat gegen SP-Bundesrat Jans? (1/2, Text der Interpellation)

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«Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe», lautet Artikel 34, Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR lautet wie folgt:

«1 Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.

2 Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.

3 Er legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar.

4 Er vertritt keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung.»

Basierend auf diesen Grundlagen hat die Bundeskanzlei mit Datum 10. Dezember 2024 folgende «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» erlassen:

«Zusammengefasst: Der Bundesrat informiert kontinuierlich, vollständig, sachlich, transparent, verhältnismässig, Gegenpositionen berücksichtigend.

Was ist nicht erlaubt?

• Eine Kampagne führen

• Teilnahme an Kampagnen anderer

• Kommunikation im gekauften Raum (Werbung, Plakate, Inserate, gepushte Posts)

• Behördenpropaganda: Einseitige, tendenziöse oder emotionalisierte Information

• Einseitigkeit: Vorteile ohne Nachteile erwähnen

• Wichtiges verschweigen

[…]

Medienkonferenzen

• Am besten keine Gäste von ausserhalb der Bundesverwaltung (sie müssen gesetzliche Vorgaben einhalten)

• Vertreter der KdK oder einzelner Kantonsregierungen dürfen sich bei namhafter Betroffenheit äussern

• Keine Vertreter von Fachdirektorenkonferenzen (diese dürfen sich gemäss BGer im Vorfeld von Abstimmungen nicht äussern)

[…]

Checkliste vor Komm-Aktion

• Ist sie sachlich-informativ?

• Trägt sie zur freien Meinungsbildung bei?

• Berücksichtigt sie die Gegenseite in angemessener Weise?

[…]

Der Bundesrat macht keine Kampagne. Die Grenze zur Kampagne wird insbesondere überschritten, wenn:

• Verbände, politische Akteure oder Vertreter und Vertreterinnen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Kampagnentätigkeit unterstützt werden;

• die Informationstätigkeit mit kampagnenführenden Organisationen koordiniert wird;

[…]»

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Siehe die Antworten auf die Interpellation 26.3192 Aeschi.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.