Parliament / Business / 26.3259
Folgen der neuen Afghanistan-Praxis des Bundes für die Schweizer Bevölkerung
submitted on 19.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (13.05.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
1. Wie viele Personen aus Afghanistan haben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
2. Wie viele dieser Gesuche sind Primärgesuche, wie viele sind Mehrfachgesuche und wie viele sind Gesuche um Familiennachzug (aufgeschlüsselt nach Jahr und Geschlecht)?
3. In wie vielen Fällen hat das SEM in diesen Jahren Personen aus Afghanistan Asyl gewährt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht, Primärgesuche, Mehrfachgesuche, Familiennachzug)?
4. Was sind die (direkten) Kostenfolgen der Praxisänderung des SEM für die Schweizer Steuerzahler a) auf Bundesebene und b) auf Kantons- und Gemeindeebene?
5. Wie hoch ist die Kriminalitätshäufigkeit von Afghanen im Vergleich zu Schweizern bei folgenden Straftaten: Diebstahl, Raub, häusliche Gewaltdelikte, einfache Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Drohung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte?
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Reasons
Am 17. Juli 2023 beschloss das Staatssekretariat für Migration (SEM) eigenmächtig eine folgenschwere Praxisänderung. Anstelle der bisherigen, auf Art. 3 AsylG abgestützten Praxis, wird Afghaninnen seither ohne explizite gesetzliche Grundlage alleine aufgrund des Umstands Asyl gewährt, dass sie in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts aus religiösen Gründen diskriminiert werden (24.7428, 24.7981, 24.4683).
Mit der Praxisänderung hat das SEM eine starke Sogwirkung für Asylmigranten aus Afghanistan ausgelöst, auch mit Blick auf den Familiennachzug. Die Anzahl afghanischer Asylgesuche hat seither stark zugenommen, und der Bestand der vom SEM anerkannten Flüchtlinge aus Afghanistan ist massiv angestiegen (2021: 3'222; 2022: 3'854; 2023: 5'138; 2024: 10'366; 2025: 12'931). Die Folgen trägt die Schweizer Bevölkerung.
Bundesrat Jans erklärte im Parlament, dass das SEM jedes Gesuch von Afghaninnen einer genauen Einzelfallprüfung unterziehe und es keine pauschale Asylgewährung gebe. Dagegen sprechen aber nicht nur die obigen Zahlen, sondern auch die vom Bundesrat selbst bestätigte, exorbitant hohe Asylgewährungsqote für Afghaninnen von 98% (ohne Nichteintretensentscheide und Abschreibungen) sowie der Umstand, dass Folgegesuche von Afghaninnen lediglich aufgrund von kurzen und allgemeinen Fragebögen - ohne persönliche Anhörung der Gesuchstellerinnen - gutgeheissen werden.
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The Federal Council's opinion
1. In den Jahren 2021 bis 2025 haben 32 908 Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, davon waren 9 644 Frauen und 23 264 Männer (inkl. minderjährige Frauen und Männer).
2. Die gestellten Asylgesuche teilen sich auf in 27 017 Primärgesuche und 5 891 Sekundärgesuche. 6 311 aller Asylgesuche wurden von Personen gestellt, die bereits einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz hatten. Die aufgeschlüsselten Zahlen nach Jahr, Geschlecht und Art des Gesuches können aus Tabelle 1 entnommen werden.
Tabelle 1: Asylgesuche Afghanistan nach Jahr, Art des Gesuchs und Geschlecht
Primärgesuche
Sekundärgesuche
Geschlecht
Jahr
Neue Asylgesuche
Total Primärgesuche
neu eingereiste Personen
bestehender Aufenthalt
Total Sekundärgesuche
Geburten
Familiennachzug
Mehrfachgesuche (bestehender Aufenthalt)
Total
2021
3 086
2 795
2 769
26
291
165
35
91
2022
7 054
6 718
6 689
29
336
168
95
73
2023
7 934
6 245
5 542
703
1 689
341
151
1 197
2024
8 627
5 908
4 507
1 401
2 719
548
228
1 943
2025
6 207
5 351
4 669
682
856
379
311
166
Total
32 908
27 017
24 176
2 841
5 891
1 601
820
3 470
Frauen
2021
802
676
666
10
126
83
23
20
2022
975
820
809
11
155
68
64
23
2023
2 125
1 165
739
426
960
173
88
699
2024
3 488
2 056
1 246
810
1 432
270
129
1 033
2025
2 254
1 856
1 499
357
398
165
171
62
Total
9 644
6 573
4 959
1 614
3 071
759
475
1 837
Männer
2021
2 284
2 119
2 103
16
165
82
12
71
2022
6 079
5 898
5 880
18
181
100
31
50
2023
5 809
5 080
4 803
277
729
168
63
498
2024
5 139
3 852
3 261
591
1 287
278
99
910
2025
3 953
3 495
3 170
325
458
214
140
104
Total
23 264
20 444
19 217
1 227
2 820
842
345
1 633
Quelle: SEM, Sonderauswertung Asylstatistik
3. Im genannten Zeitraum hat das SEM insgesamt 10 914 Personen aus Afghanistan Asyl gewährt, wovon 5 860 an Frauen und 5 054 an Männer. Die detaillierten Angaben zu den Asylgewährungen nach Jahr, Geschlecht und Gewährungsart sind in Tabelle 2 aufgeführt.
Tabelle 2: Asylgewährungen Afghanistan nach Jahr, Gewährungsart und Geschlecht
Geschlecht
Jahr
Total Asylgewährungen
Gewährung nach Primärgesuch
Geburt
Familiennachzug
Gewährung nach Mehrfachgesuch
Total
2021
449
220
57
172
0
2022
573
304
61
205
3
2023
1 369
796
73
446
54
2024
5 679
2 317
98
2 149
1 115
2025
2 844
1 662
145
894
143
Total
10 914
5 299
434
3 866
1 315
Frauen
2021
211
97
34
80
0
2022
234
90
27
117
0
2023
699
495
31
121
52
2024
3 166
1 964
11
93
1 098
2025
1 550
1 350
12
46
142
Total
5 860
3 996
115
457
1 292
Männer
2021
238
123
23
92
0
2022
339
214
34
88
3
2023
670
301
42
325
2
2024
2 513
353
87
2 056
17
2025
1 294
312
133
848
1
Total
5 054
1 303
319
3 409
23
Quelle: SEM, Asylstatistik
4a. Die Praxisänderung führte zu einer Revision der Asylverordnung 2, die am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist (AsylV 2; SR 142.312). Neu wurde in der AsylV 2 eine Regelung eingeführt, wonach bei einem Statuswechsel die vorbestandene Subventionsdauer des alten Status an die maximale Subventionsdauer des neuen Status angerechnet wird und nicht mehr kumuliert werden kann, wie dies nach bisherigem Recht möglich war (vgl. Art. 24 Abs. 4-6 AsylV 2). Durch diese Anpassung entstehen dem Bund insgesamt keine Mehrkosten.
4b. Die neue Regelung in der AsylV 2 führt bei den Kantonen zu keiner Kostenverschiebung, jedoch zu einer im Verhältnis zum bisherigen Recht kürzeren Gesamtdauer der Bundessubventionierung bei einem Statuswechsel (z. B. von einer vorläufig aufgenommenen Person zu einem Flüchtling). Sie erhalten für diese Personen wie für alle übrigen anerkannten Flüchtlinge die Sozialhilfekosten während fünf Jahren vergütet.
5. Im Jahr 2024 wurden 117 Personen aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Definition Bundesamt für Statistik BFS; Asyl und AIG; Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 12 Monaten) mit afghanischer Nationalität aufgrund der in der Interpellation aufgeführten Straftaten verurteilt, was einem Anteil von 0,33 % an der gesamten ständigen afghanischen Wohnbevölkerung in der Schweiz entspricht. Im Vergleich liegt das Verhältnis verurteilter Schweizer an der schweizerischen ständigen Wohnbevölkerung bei 0,05 %. Tabelle 3 zeigt die Anzahl Verurteilungen pro Straftatkategorie afghanischer Personen im Vergleich zu verurteilten Personen mit Schweizer Nationalität. Innerhalb dieser Straftatenauswahl waren die häufigsten Urteile gegen afghanische Personen: 42 wegen einfacher Körperverletzung, 34 wegen Diebstahl, 32 wegen Drohung, 25 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Angaben stammen aus der Strafurteilsstatistik des BFS und bilden Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch ab.
Tabelle 3. 2024 wegen eines Verbrechens oder Vergehens nach Strafgesetzbuch (StGB) verurteilte Personen nach Staatsangehörigkeit und Straftat
Nationalität
Straftat
Schweiz
Afghanistan
Art. 111 StGB - Vorsätzliche Tötung
25
0
Art. 112 StGB - Mord
5
0
Art. 113 StGB - Totschlag
0
0
Art. 122 StGB - Schwere Körperverletzung
84
3
Art. 123 StGB - Einfache Körperverletzung
811
42
Art. 139 StGB - Diebstahl
1370
34
Art. 140 StGB - Raub
104
4
Art. 180 StGB - Drohung
1030
32
Art. 189 StGB - Sexuelle Nötigung
61
2
Art. 190 StGB - Vergewaltigung
27
0
Art. 285 StGB - Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
675
25
Total Straftaten1
4192
142
Total betroffene Personen1
3550
117
Gesamte ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz
6 571 141
35 117
Quelle: Strafurteilsstatistik und STATPOP BFS, Stand vom 13.10.2025
1 Da eine Person in einem Jahr aufgrund mehrerer Straftaten verurteilt werden kann, ist die Summe der einzelnen ausgewiesenen Straftaten grösser als das Total der betroffenen Personen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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