Parliament / Business / 26.3552
Warnmeldung auf der Plattform für die Sicherheit von Journalisten des Europarates. Hält der Bundesrat an seiner Einschätzung im Fall Protestinfo fest?
submitted on 03.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (12.08.2026)
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Submitted text
Im Herbst 2025 wurden zwei Medienschaffende, die für die von den reformierten Kirchen der Romandie gegründete Nachrichtenagentur Protestinfo tätig waren, entlassen, als sie zum institutionellen Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen Honorarprofessor für Theologie und ordinierten Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt (EERV) recherchierten.
Am 14. November 2025 wurde auf der Plattform für die Sicherheit von Journalisten des Europarats eine Warnmeldung zu diesen Entlassungen veröffentlicht. Der Bundesrat erklärte in seiner Reaktion vom 12. Februar 2026 auf diese Meldung sinngemäss, er könne in dieser Sache weder etwas tun noch etwas sagen.
In seiner Stellungnahme zur Interpellation 26.3027 wies der Bundesrat darauf hin, dass unabhängiger Journalismus wichtig sei, um auf Missstände aufmerksam zu machen, und er bestrebt sei, hierfür gute Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Dem Tätigkeitsbericht 2025 des Rats der Konferenz der reformierten Kirchen der Westschweiz (CER) sind nähere Ausführungen zu entnehmen:
– Den beiden entlassenen Medienschaffenden konnte kein berufliches Fehlverhalten nachgewiesen werden.
– Die beiden arbeiteten an einem Artikel über die Mitwirkung des betreffenden Theologieprofessors in einem Herausgeberkomitee für biblische Werke, dem dieser vorstand und in dem auch die Vizepräsidentin des Synodalrats der EERV Einsitz hatte, die im Übrigen zugleich Präsidentin der CER war.
– Die beiden entlassenen Medienschaffenden wurden offiziell aufgefordert, von der Publikation des Artikels vorübergehend Abstand zu nehmen. Mit diesem Entscheid habe man vor allem grössere Konflikte zwischen der Nachrichtenagentur und einer der Mitgliedskirchen der CER zu kontrollieren versucht – Konflikte, die weit über den eigentlichen Inhalt des betreffenden Artikels hinausgegangen seien. Bei der erwähnten Mitgliedskirche handelt es sich höchstwahrscheinlich um die EERV.
1. Ist der Bundesrat angesichts dieser Umstände der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen, die ihm zufolge zur Ausübung eines unabhängigen Journalismus unabdingbar sind, in diesem Fall zufriedenstellend waren?
2. Ist die Entlassung von Medienschaffenden, denen keinerlei berufliches Fehlverhalten vorgeworfen werden konnte, nach Ansicht des Bundesrats mit den Grundsätzen journalistischer Unabhängigkeit vereinbar?
3. Zieht der Bundesrat angesichts der Erkenntnisse aus dem Tätigkeitsbericht 2025 der CER eine Anpassung seiner Antwort an die Plattform für die Sicherheit von Journalisten des Europarats in Erwägung?
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The Federal Council's opinion
Zu Fragen 1 und 2:
Der Bundesrat ist bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten günstige Rahmenbedingungen für einen unabhängigen Journalismus sicherzustellen. Bei den fraglichen Kündigungen handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, deren Beurteilung nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Die Frage, ob die Kündigungen im vorliegenden Fall rechtmässig waren, müsste vom zuständigen Zivilgericht beurteilt werden. Daher kann sich der Bundesrat nicht dazu äussern.
Zu Frage 3:
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) weist in seiner Antwort an die Plattform für die Sicherheit von Journalisten des Europarats vom 12. Februar 2026 darauf hin, dass beim vorliegenden Sachverhalt das Schweizer Arbeitsrecht massgebend ist und der Bundesrat nicht Stellung zu einer zivilrechtlichen Angelegenheit nehmen kann. Der Tätigkeitsbericht 2025 der CER ändert nichts an dieser Antwort.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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