Parliament / Business / 26.3726
Einfrieren statt kürzen
submitted on 18.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: Council of StatesZugewiesen an die behandelnde Kommission (23.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 23.09.2026Council of StatesZuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, welche die Gesamt-Bundesausgaben auf Basis des Budgets 2027 plafoniert. Dabei sind die gebundenen Ausgaben einzubeziehen. Ausgenommen sind Ausgaben für die AHV und die Armee. Wo Mehrausgaben unausweichlich sind, hat der Bundesrat der Bundesversammlung unterjährig Nachtragskredite zu unterbreiten. Die Plafonierung gilt, bis die zusätzlichen 31 Milliarden für die Armee gemäss Vernehmlassungsvorlage vom 6. März 2026 finanziert sind respektive die Bundesversammlung einen anderen Finanzierungsrahmen beschlossen hat.
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Reasons
Die Schweiz steht vor zwei finanzpolitischen Imperativen:
Die dramatisch verschlechterte Sicherheitslage verlangt rasche und substanzielle Investitionen in die Armee. Gleichzeitig ist der Volkswille zur 13. AHV umzusetzen, was den Bundesbeitrag erheblich belastet.
Beide Prioritäten brauchen Spielraum — doch die naheliegenden Wege sind versperrt. Mehreinnahmen über Steuererhöhungen zu generieren ist mehrheitspolitisch kaum durchsetzbar und angesichts der zunehmenden Entkoppelung der Bundesausgaben vom Wirtschaftswachstum schwer zu begründen. Echtes Sparen - also Ausgabenkürzungen - scheitert regelmässig am politischen Widerstand, wie die Debatte um das EP27 gezeigt hat: Jede Kürzung schafft Verlierer, jeder Verlierer mobilisiert Gegenwehr.
Diese Motion schlägt einen dritten Weg vor: nicht kürzen, sondern einfrieren.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im rechnerischen Ergebnis, sondern in der prozeduralen Logik. Heute braucht es eine parlamentarische Mehrheit, um geplante Mehrausgaben zu reduzieren - der politische Druck liegt beim Sparen. Dies anders als bei der Budgetierung, bei der sich jeweils der tiefere Betrag durchsetzt. Mit einem Ausgabenplafond kehrt sich diese Logik um: Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr erfordern eine primäre Priorisierung innerhalb des Departements und wenn sie nicht vorhersehbar waren und unterjährig anfallen erfordern sie aktiv eine Mehrheit für einen Nachtragskredit. Das neu zu schaffende Gesetz geht als lex specialis insbesondere den gebundenen Ausgaben vor.
Durch die Ausnahme von Armee und AHV werden zudem explizit Prioritäten gesetzt: Was der Bevölkerung heute am dringlichsten ist — die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und die Absicherung der Renten — wächst weiter, während der übrige Bundeshaushalt stabil gehalten wird. Der Plafond ist damit kein blindes Sparinstrument, sondern ein Instrument der politischen Priorisierung.
Einfrieren schafft keine Verlierer und erlaubt, die Stärkung und Aufrüstung der Armee unmittelbar an die Hand zu nehmen und somit die sicherheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen.
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The Federal Council's opinion
Die vom Motionär vorgeschlagene Plafonierung ist aus Sicht des Bundesrates nicht der richtige Weg zur Finanzierung der Mehrausgaben für Armee und AHV. Die in der Verfassung geregelten Ausgaben (bspw. Kantonsanteil direkte Bundessteuer, grosse Teile der Einlagen in die Verkehrsfonds) können nicht auf Gesetzesstufe übersteuert werden. Ein striktes Einfrieren der Gesamtausgaben würde daher zu grossen Abstrichen bei anderen Bundesaufgaben führen (bspw. zahlreiche Verbundaufgaben mit den Kantonen, schwach gebundene Ausgaben wie Bildung und Forschung oder Landwirtschaft). So ist bspw. allein der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer im Voranschlag 2026 um gegen 500 Millionen Franken gestiegen, im Voranschlag 2027 steigt er erneut um über 300 Millionen und im 2028 voraussichtlich um weitere 240 Millionen. Der Mechanismus ginge daher weit über die vom Bundesrat mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) vorgeschlagenen Massnahmen hinaus und würde die Handlungsfähigkeit von Bundesrat und Parlament stark einschränken. Hinzu kommt, dass die Verlagerung der parlamentarischen Budgetberatung von der ordentlichen Debatte zum Voranschlag, der eine Gesamtschau über die Bundesfinanzen ermöglicht, hin zu den punktuellen Nachtragsbotschaften mit einem erheblich höheren Beratungsaufwand für die Räte sowie mit grösseren Unsicherheiten für die Empfänger von Transferzahlungen und die Verwaltung verbunden wäre. Abgesehen davon ist fraglich, ob und wie eine Verlagerung der Debatte in den Nachtrag effektive Einsparungen bringen könnte.
Der Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten folgendes Konzept zur Finanzierung der Mehrausgaben für die Armee: Dank dem EP 27 und den prognostizierten Mehreinnahmen kann der Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden. Gemäss aktueller Planung kann der Haushalt dies auffangen, weitere Sparmassnahmen sind aber nicht ausgeschlossen. Zur Deckung des darüberhinausgehenden Mehrbedarfs für die Beschaffung von Rüstungsgütern hat der Bundesrat am 12. August 2026 die Botschaft über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Schaffung eines Rüstungsfonds zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Darin unterbreitet er dem Parlament eine auf 12 Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte. Die Räte werden die Vorlage noch im laufenden Jahr beraten können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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The Federal Council's proposal
Ablehnung
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.09.2026. Raw data
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