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Parliament / Business / 26.3953

26.3953InterpellationEDApending

Misshandlungen von Schweizer Staatsangehörigen an Bord der Gaza-Flottille

submitted on 19.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Internationale PolitikVerkehrMenschenrechte

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Schweizer Teilnehmende der jüngsten humanitären Flottille nach Gaza wurden bei ihrer Anhaltung und Inhaftierung durch die israelischen Behörden einer Behandlung ausgesetzt, die gegen Grundrechte verstösst und gemäss einem Bericht von Amnesty International als Misshandlung oder Folter einzustufen sein könnte.

Zudem ereignete sich ein Teil der beanstandeten Vorfälle bei der Anhaltung der Flottille in internationalen Gewässern, also ausserhalb des Hoheitsgebiets des Zielstaates.

Der Bundesrat hat gegenüber diesen Ereignissen bislang eine sehr zurückhaltende Haltung eingenommen. Wenn Schweizer Staatsangehörige Opfer schwerwiegender Verletzungen ihrer Grundrechte werden, kann sich die Schweiz jedoch nicht auf eine minimale konsularische Unterstützung beschränken oder den betroffenen Personen aufgrund ihres militanten Engagements die Verantwortung zuschieben. Dies gilt umso mehr, wenn die Misshandlungen in einem anderen Kontext und ausserhalb des vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als Reiseziel nicht empfohlenen Gebiets stattgefunden haben.

Daher bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

• Beabsichtigt das EDA, öffentlich zu den Berichten Stellung zu nehmen, wonach Schweizer Staatsangehörige an Bord der Gaza-Flottille misshandelt worden sein sollen?

• Welche offiziellen Erklärungen hat der Bundesrat von den israelischen Behörden zur Behandlung der betroffenen Personen erhalten?

• Haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit geprüft, in der Schweiz Ermittlungen zu den Vorwürfen von Folter oder Misshandlung einzuleiten, insbesondere gestützt auf das Weltrechtsprinzip?

• Beabsichtigt der Bundesrat sicherzustellen, dass die betroffenen Personen wirksamen Zugang zu zivil- oder strafrechtlichen Rechtsmitteln haben?

• Ist der Bundesrat der Auffassung, dass es mit den Schutzpflichten der Schweiz vereinbar ist, den betroffenen Personen die Kosten konsularischer Massnahmen aufzuerlegen, die auf Ereignisse zurückgehen, auf die sie keinerlei Einfluss hatten?

• Welche politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen, um jede Mitverantwortung der Schweiz an schweren Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden?

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Fragen 1 – 2:

Das EDA hat den israelischen Botschafter in der Schweiz sowie die zuständigen israelischen Behörden über die Schweizer Botschaft in Tel Aviv wiederholt dazu aufgefordert, die interna­tionalen Menschenrechte der Teilnehmenden zu achten. Dies umfasst insbesondere men­schenwürdige Haftbedingungen, die Verfahrensgarantien sowie das Recht auf einen Rechts­beistand. Das EDA hat die israelischen Behörden zudem zur Einhaltung des Völkerrechts im Allgemeinen und des Seerechts aufgefordert. Das EDA äusserte sich auf diplomatischem Wege sowie auf «X» schliesslich auch zum inakzeptablen Verhalten des israelischen Ministers Itamar Ben Gvir gegenüber den Flotilla-Teilnehmenden.

Fragen 3 – 4:

Allfällig betroffene Personen müssen ihre Rechte in erster Linie im jeweiligen Land geltend machen, über die dort vorgesehenen Rechtsmittel und mit Unterstützung ihrer Anwältinnen und Anwälte.

Frage 5:

Gemäss Art. 60 f. Auslandschweizergesetz (ASG; SR 195.1) schulden Personen, die eine konsularische Dienstleistung verursacht haben, dem Bund dafür Kostenersatz. Wegen Be­dürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen kann ein Kostenersatz jedoch gestundet oder aber teilweise oder ganz erlassen werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, ob sich die betreffende Person fahrlässig verhalten hat. Fahrlässig im Sinne von Art. 43 ASG handelt beispielsweise, wer Empfehlungen des Bundes missachtet.

Am 28. April 2026 hat das EDA in einem Austausch mit Vertretenden der Schweizer Delegation der Global Sumud Flotilla u.a. nachdrücklich von jeglicher Teilnahme an der Global Sumud Flotilla abgeraten und darauf hingewiesen, dass sich die betroffenen Personen in voller Kenntnis der Sachlage hohen Risiken für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit aussetzten. Weiter informierte das EDA die Vertretenden auch über die Bestimmungen zum Kostenersatz.

Wird Hilfe im Rahmen des konsularischen Schutzes erforderlich, obwohl die Empfehlungen des Bundes missachtet wurden, wird dies bei der Rechnungsstellung entsprechend berück­sichtigt.

Frage 6:

Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein und achtet darauf, auch ihren eigenen Pflichten nachzukommen. So hat sie beispielsweise das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 zu den rechtlichen Folgen, die sich aus Israels Politik und Praxis im besetzten palästinensischen Gebiet, ein­schliesslich Ost-Jerusalem, ergeben, analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen bereits weitgehend einhält. Insbesondere findet kein dauerhafter Export von Kriegsmaterial nach Israel statt. Ausserdem rät sie natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich in jeglicher Form an der Kolonisierung zu beteiligen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data

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