The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.4268

26.4268MotionEFDpending

Bundesnahe Unternehmen: endlich wissen, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger dort arbeiten

submitted on 28.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (28.09.2026)

StaatspolitikWirtschaftBeschäftigung und ArbeitMigration

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich eine Statistik zu erstellen und zu veröffentlichen, die aufzeigt, wie viele Personen mit Grenzgängerbewilligung (Bewilligung G) bei Unternehmen angestellt sind, an denen der Bund die Kapitalmehrheit hält oder bei denen er eine massgebliche Kontrolle ausübt, insbesondere bei der SBB, der Post und der Swisscom. Diese Daten müssen mindestens nach Unternehmen, Arbeitskanton und Wohnsitzstaat aufgeschlüsselt werden.

This text exists only in German.

In seiner Stellungnahme zur Motion 26.3965 räumt der Bundesrat ein, über keine solchen Daten zu bundesnahen Unternehmen zu verfügen.

Diese Wissenslücke ist nur schwer zu akzeptieren. Wie kann der Bund behaupten, das Potenzial der in der Schweiz ansässigen Arbeitskräfte optimal auszuschöpfen und effizient gegen die Arbeitslosigkeit zu kämpfen, wenn er nicht weiss, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Unternehmen arbeiten, auf die er massgeblichen Einfluss ausübt?

Das Fehlen von Daten ist umso unverständlicher, als die Problematik sich verschärft. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) arbeiteten im dritten Quartal 2025 insgesamt 410 422 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Im ersten Quartal 2023 waren es noch 384 714. Dies stellt eine Zunahme von rund 6,7 Prozent innerhalb von zweieinhalb Jahren dar.

Das BFS erstellt also eine detaillierte Grenzgängerstatistik, unter anderem aufgeschlüsselt nach Kanton, Wohnsitzstaat und Wirtschaftszweig. Der Bund verfügt somit über leistungsfähige statistische Instrumente, ist aber dennoch nicht in der Lage anzugeben, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in den von ihm kontrollierten Unternehmen arbeiten.

Die mangelnde Transparenz erweckt den Eindruck, dass die Bundesbehörden einem Indikator zu wenig Gewicht beimessen, der für die Analyse des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung, insbesondere in Grenzregionen, von zentraler Bedeutung ist.

Ausserdem wäre auch der Vergleich der Situation in der Schweiz mit jener in den Nachbarländern und ihren Vorschriften bezüglich der Anstellung von nichtansässigen Personen in staatlichen oder staatsnahen Unternehmen sinnvoll.

Es geht weder darum, die Anstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu verbieten, noch darum, internationale Abkommen infrage zu stellen. Es geht schlicht darum, die Realität zu kennen.

Wer die Arbeitslosigkeit ernsthaft bekämpfen will, kann nicht gleichzeitig darauf verzichten, den Arbeitsmarkt auch in den vom Bund kontrollierten Unternehmen zu erfassen. Statistische Unwissenheit kann keine Beschäftigungspolitik ersetzen.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 26.10.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.