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Parliament / Business / 26.4270

26.4270InterpellationEFDpending

Steuerlicher Abzug für höhere Erwerbspensen: Welche verfassungskonforme Ausgestaltung ist möglich?

submitted on 28.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (28.09.2026)

StaatspolitikBeschäftigung und ArbeitSteuer

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

• Ist ein Erwerbsabzug, der ab einem bestimmten Erwerbspensum kontinuierlich ansteigt und bei einem Vollzeitpensum den Höchstbetrag erreicht, mit der Rechtsgleichheit und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäss Artikel 8 und Artikel 127 Absatz 2 BV vereinbar?

• Falls dies nicht uneingeschränkt der Fall ist: Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher konkreten Ausgestaltung könnte ein solcher Abzug verfassungskonform eingeführt werden?

• Welche Anpassungen des DBG und des StHG wären erforderlich, damit der Abzug sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen und kommunalen Einkommenssteuern eingeführt werden könnte?

• Wie könnte das massgebende Erwerbspensum insbesondere bei mehreren Arbeitsverhältnissen, selbständiger Erwerbstätigkeit und schwankenden Arbeitspensen praktikabel und rechtsgleich bestimmt werden?

• Ist der Bundesrat gewillt, einen steuerlichen Abzug für höhere Erwerbspensen einzuführen um Anreize zugunsten höherer Erwerbspensen zu setzen?

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Die Schweiz ist auf eine möglichst gute Ausschöpfung ihres inländischen Arbeitskräftepotenzials angewiesen. Höhere Erwerbspensen steuerlich attraktiver zu machen, kann dazu einen Beitrag leisten.

Im Bericht vom 19. Juni 2026 in Erfüllung des Postulates 23.3752 untersucht der Bundesrat unter anderem einen Erwerbsabzug, der ab einem Beschäftigungsgrad von 80 Prozent linear (oder in einer anderen praktikablen Variante) ansteigt und bei einem Vollzeitpensum den Höchstbetrag erreicht.

Der Bericht bestätigt, dass ein solches Modell Anreize zur Erhöhung des Erwerbspensums schaffen kann.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data

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