Parliament / Business / 26.4362
Griffige Regeln für Medfluencing. Gesundheits- und Konsumentenschutz auf sozialen Medien stärken
submitted on 30.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (30.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen bzw. anzupassen, um:
• Kennzeichnungspflicht: eine Kennzeichnungspflicht für gesundheitsbezogene kommerzielle Inhalte (Werbung, Produktplatzierungen, Sponsoring) von Medfluencer:innen einzuführen – unabhängig von der allgemeinen VE-KomPG-Pflicht ohne spezifische Gesundheitsanforderungen;
• Vollzug stärken: Swissmedic, kantonale Vollzugsbehörden und SECO mit Instrumenten und Ressourcen für eine proaktive statt reaktive Verfolgung unzulässiger Heilmittel- und Gesundheitswerbung auszustatten;
• Grenzüberschreitende Durchsetzung: zu prüfen, wie Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden oder Mitwirkungspflichten der Plattformbetreiber die Durchsetzung bei im Ausland publizierten, schweizbezogenen Inhalten verbessern kann;
• Prävention und Medienkompetenz: die Gesundheits- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit solchen Inhalten auszubauen, v. a. über die Plattform Jugend und Medien;
• Medienkompetenz in Medizinalberufen: angehende Health Professionals, von Ärztinnen bis Hebammen, sollen Fehlinformationen erkennen, deren Verbreitung eindämmen und klar positionieren können.
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Reasons
Medfluencer:innen prägen zunehmend, wie junge Menschen sich über Gesundheit informieren. Der Bundesrat hält fest: Qualifikation und wissenschaftliche Fundierung variieren stark, die Vermischung von Gesundheitsinfo, Selbstdarstellung und kommerziellen Interessen gefährdet die Unabhängigkeit der Information.
Medfluencer:innen unterstehen bereits UWG, Heilmittelgesetz, Arzneimittel-Werbeverordnung und Lebensmittelgesetz. Der Bundesrat räumt aber ein: Der Vollzug ist digital erschwert, da sich Inhalte schnell, grenzüberschreitend und oft nur kurz abrufbar verbreiten und häufig aus dem Ausland stammen. Die Durchsetzung erfolgt daher meist reaktiv, erst nach Meldungen Dritter.
Das VE-KomPG sieht allgemeine Kennzeichnungspflichten für Werbung auf grossen Plattformen vor, überlässt die Kennzeichnung von Influencer:innen-Inhalten aber weiterhin diesen selbst und eine gesundheitsspezifische Pflicht ist laut Bundesrat nicht vorgesehen. Damit bleibt eine Lücke gerade dort, wo die Folgen irreführender Informationen für die öffentliche Gesundheit am gravierendsten sein können.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data
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