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Unterschriftenfälschungen: Aufarbeitung bei bereits zustande gekommenen Volksbegehren
submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Bei wie vielen bereits zustande gekommenen Volksinitiativen und Referenden bestehen heute Hinweise auf gefälschte Unterschriften? Wie viele Verdachtsfälle bzw. bestätigte Fälschungen sind den einzelnen Begehren zuzuordnen?
• Sind seit September 2024 bei eingereichten Volksinitiativen und Referenden Unregelmässigkeiten oder Verdachtsfälle aufgefallen oder gemeldet worden? Falls ja, bei welchen? Was für Unregelmässigkeiten wurden festgestellt? Wie viele mutmasslich gefälschte Unterschriften wurden erkannt und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Begehren? Welche Entwicklung stellt der Bundesrat seit Einführung des Meldungsmonitorings fest?
• Kann der Bundesrat bei allen betroffenen Volksbegehren ausschliessen, dass das Quorum nur unter Einbezug gefälschter Unterschriften erreicht wurde? Falls nein: Wie geht er mit dieser Unsicherheit um?
• Wie beurteilt der Bundesrat heute seine Einschätzung von 2024? Welche Möglichkeiten bestehen, nachträglich Klarheit zu schaffen, wenn bei bereits zustande gekommenen Volksbegehren Fälschungen belegt werden?
• Wann ist mit einer öffentlichen Aufarbeitung der laufenden Untersuchungen zu rechnen und was umfasst die für Ende 2026 angekündigte Überprüfung der Massnahmen?
• Wie beurteilt der Bundesrat die Situation aktuell und welche Gesetzesanpassungen sind aus seiner Sicht notwendig, falls es wieder zu einer vergleichbaren Situation wie im Herbst 2024 kommt?
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Reasons
Im Herbst 2024 lehnte der Bundesrat eine nachträgliche Überprüfung bereits zustande gekommener Volksinitiativen ab. Aufgrund der damaligen Indizien sei nicht davon auszugehen, dass ein Zustandekommen zu Unrecht verfügt worden sei. Zudem fehle eine Rechtsgrundlage; Stichproben würden die Verfahren verzögern, ohne Sicherheit zu schaffen.
Seither hat sich der Kenntnisstand erweitert. Bundesanwaltschaft und fedpol teilten im Januar 2026 mit, dass ihnen seit Oktober 2022 rund 30'000 Unterschriften aus rund zwanzig eidgenössischen Volksinitiativen gemeldet wurden, bei denen Fälschungsverdacht besteht. Die GPK-S stellte zudem Mängel beim Risikomanagement und der Kommunikation fest. Der Bundesrat will die Angemessenheit der Massnahmen bis Ende 2026 überprüfen. Die Aufarbeitung bleibt auch bei bereits zustande gekommenen Volksbegehren relevant.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 29.10.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
