Parliament / Business / 26.4497
Mit internationalen Normen NUFG-Bestimmungen wirtschaftsverträglicher machen
submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)
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Der Bundesrat strebt mit dem Gesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung (NUFG) vom 2.4.2026 «wirtschaftsverträgliche» Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten an. Die Wirtschaftsverträglichkeit hängt auch von den Prüfanforderungen und dem Angebot an Prüfungsdienstleistungen ab.
Im NUFG wird das weltweit anerkannte und bewährte Prüfsystem der ISO-Normen und akkreditierten Konformitätsbewertung nicht berücksichtigt. Getragen wird es durch die Internationale Organisation für Normung und die Global Accreditation Cooperation Incorporated. Die Schweiz ist diesem System durch die Schweiz. Normen-Vereinigung und die Schweiz. Akkreditierungsstelle (SAS) angeschlossen. Anwendung findet es durch akkreditierte, d.h. durch die SAS zugelassene Konformitätsbewertungsstellen (KBS).
Dieses System wird seit Jahrzehnten genutzt, um Unternehmen auf nichtfinanzielle Anforderungen hin zu prüfen (Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz etc.). Es trüge dazu bei, dass die Wirtschaft über ein besseres Angebot an Prüfungsdienstleistungen verfügte und das NUFG wirtschaftsverträglicher wäre. Die Unternehmen hätten eine grössere Auswahl an Prüfstellen, und sie könnten zwischen dem Ansatz der Revisionsstellen und jenem der KBS auswählen. Zudem würde der Konzentration im Prüfmarkt entgegengewirkt. Der Wettbewerb käme auch den KMU zugute, die vom NUFG indirekt betroffen wären (z.B. als Zulieferer). Denn die Anerkennung von Instrumenten im gesetzlichen Bereich wirkt sich auf deren Anerkennung im freiwilligen Bereich aus.
In der Beantwortung der Interpellation 26.3585 (Josef Dittli) nennt der Bundesrat «freiwillige Anerkennungsmechanismen» als mögliches Mittel, um Nachhaltigkeitsanforderungen für KMU bewältigbar zu machen. ISO-Normen und die akkreditierte Konformitätsbewertung sind ein solcher Mechanismus. Auch deshalb wäre ihre Anerkennung im NUFG als vollwertige Alternative im Sinne der KMU-Wirtschaft.
Ich ersuche den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
• Warum berücksichtigte die am 26.6.2024 vorgeschlagene Änderung des OR (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte) KBS, nicht aber das NUFG?
• Wird erwogen, die akkreditierte Konformitätsbewertung noch zu berücksichtigen?
• Wird erwogen, dieses Prüfsystem für andere NUF-Bestimmungen zu nutzen?
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.10.2026. Raw data
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