Parliament / Business / 26.4591
Dringende Hitzeschutzprojekte rascher ermöglichen. Zusätzliches Eingabefenster für Adapt plus
submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass beim Förderprogramm Adapt+ künftig zwei Eingabefenster pro Jahr vorgesehen werden. Damit sollen dringende Klimaanpassungsprojekte rascher eingereicht und umgesetzt werden können, namentlich Hitzeschutzmassnahmen für Schulen und Gesundheitseinrichtungen zum Schutz vulnerabler Menschen.
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Reasons
Mit Adapt+ unterstützt der Bund Kantone, Gemeinden und weitere Trägerschaften bei konkreten Massnahmen zur Anpassung an die Klimaerwärmung. Gefördert werden unter anderem Massnahmen gegen Hitzebelastung sowie Begrünung, Beschattung und Entsiegelung.
Gesuche können jedoch nur einmal jährlich eingereicht werden. 2026 endete die Eingabefrist am 31. März. Wird ein Projekt kurz danach eingabereif, muss es bis zum nächsten regulären Eingabefenster warten. Dadurch können eingabereife Projekte während Monaten nicht zur Förderung eingereicht werden und verzögern sich entsprechend in der Realisierung.
Der Hitzesommer 2026 hat die Nachteile dieses Eingaberhythmus besonders deutlich gemacht. Bereits im Juni trat eine aussergewöhnlich frühe und lang anhaltende Hitzewelle auf, weitere Hitzephasen folgten im Juli und August. Besonders betroffen sind Kinder sowie ältere und kranke Menschen. Gerade in Schulen, Alters- und Pflegeeinrichtungen, Spitälern und weiteren Gesundheitseinrichtungen sind wirksame Hitzeschutzmassnahmen wichtig. Projekte, deren Bedarf sich aufgrund solcher Erfahrungen konkretisiert, können nach Ablauf der Eingabefrist jedoch erst im Folgejahr eingereicht werden. Auch die ab 2027 vorgesehene Möglichkeit eines vorzeitigen Projektbeginns löst dieses Problem nicht: Die Ausnahmebewilligung kann erst nach Einreichen des Fördergesuchs beantragt werden.
Das Problem beschränkt sich nicht auf den Hitzeschutz. Auch bei anderen Folgen der Klimaerwärmung können Projekte erst nach Ablauf der Eingabefrist eingabereif werden. Zwei Eingabefenster pro Jahr verkürzen die Wartezeit deutlich, ohne auf eine laufende Gesuchseingabe umzustellen oder die Förderkriterien zu verändern. Damit wird Adapt+ flexibler und eingabereife Klimaanpassungsprojekte können rascher realisiert werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data
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