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Parliament / Business / 26.4592

26.4592MotionUVEKpending

Wasserressourcen effizient und nachhaltig nutzen

submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)

Recht AllgemeinUmwelt

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Kantone bei der Erteilung von Bewilligungen für Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern verpflichtet werden, eine effiziente Nutzung der entnommenen Wasserressource nach dem Stand der Technik zu verlangen und mit entsprechenden Auflagen sicherzustellen.

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Die Klimaerwärmung verändert die zeitliche und regionale Verfügbarkeit der Wasserressourcen. Längere Trockenperioden erhöhen den Druck auf die Gewässer und verschärfen Nutzungskonflikte zwischen Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung und Gewässerökologie. Der Bund arbeitet derzeit daran, die Datengrundlagen zur Wassernutzung zu verbessern und erarbeitet eine nationale Wassermanagement-Strategie. Diese soll dazu beitragen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und eine bessere Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen zu ermöglichen.

Die vorliegende Motion ergänzt diese Arbeiten um einen konkreten und verbindlichen Grundsatz: Wer eine Bewilligung erhält, Wasser aus Grund- oder Oberflächengewässern zu entnehmen, soll verpflichtet sein, die Ressource effizient einzusetzen. Die effiziente Nutzung nach dem Stand der Technik soll deshalb bei der Erteilung von Bewilligungen verlangt und mit entsprechenden Auflagen sichergestellt werden.

Der Stand der Technik ermöglicht eine technologieoffene und verhältnismässige Umsetzung. Es wird weder eine bestimmte Bewässerungstechnik noch ein bestimmtes industrielles Verfahren vorgeschrieben. Die Anforderungen können der jeweiligen Nutzung sowie den örtlichen und hydrologischen Verhältnissen angepasst werden. Damit wird ein schweizweit einheitlicher Grundsatz für den effizienten Umgang mit bewilligungspflichtig entnommenem Wasser geschaffen, während Bewilligung und Vollzug weiterhin bei den Kantonen bleiben.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 28.10.2026. Raw data

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