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Agroforstwirtschaft und Biodiversität: Heute Bäume pflanzen und morgen landwirtschaftliche Nutzfläche verlieren?
submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (02.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Die Agroforstwirtschaft sowie das Anpflanzen von Hecken und anderen Gehölzen werden vom Bund, insbesondere zugunsten der Biodiversität und des Bodenschutzes, gefördert.
In seiner Antwort vom 28. September 2026 auf meine Frage „Agroforstwirtschaft: Heute Bäume pflanzen, um morgen landwirtschaftliche Nutzfläche zu verlieren?“ hält der Bundesrat fest, dass Agroforstsysteme als eine Form der landwirtschaftlichen Nutzung anerkannt sind, und garantiert, dass diese Flächen, solange ihr landwirtschaftlicher Charakter gewährleistet ist, weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) zählen.
Diese Antwort ist erfreulich. Die langfristige Sicherheit muss jedoch noch geklärt werden. Bäume und Hecken entwickeln sich über mehrere Jahrzehnte hinweg. Ein Landwirt, der sie heute anpflanzt, muss die Gewissheit haben, dass er morgen nicht wegen ihrer natürlichen Entwicklung benachteiligt wird.
Es wäre widersprüchlich, solche Anpflanzungen zu fördern oder gar finanziell zu unterstützen, wenn diese anschliessend zu einer Verringerung der LN, einer Umwidmung der Fläche oder dazu führen könnten, dass die Landwirtin oder der Landwirt nicht mehr zu einer traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung zurückkehren kann.
Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Welche Kriterien gewährleisten langfristig, dass Agroforstflächen sowie Flächen mit Hecken oder anderen die Biodiversität fördernden Gehölzen in der LN erhalten bleiben?
• Wie wird sichergestellt, dass das natürliche Wachstum von Bäumen und Hecken nicht dazu führt, dass sie von der LN ausgeschlossen oder die Fläche neu klassifiziert wird?
• Gibt es in diesem Bereich Unterschiede in der Praxis zwischen den Kantonen, und wenn ja, wie lässt sich eine einheitliche Anwendung gewährleisten?
• Bieten die derzeitigen Rechtsgrundlagen den Landwirtinnen und Landwirten, die heute solche Massnahmen umsetzen, ausreichende Rechtssicherheit für mehrere Jahrzehnte?
• Behält eine Landwirtin oder ein Landwirt, die oder der freiwillig eine Agroforstfläche anlegt oder eine Hecke pflanzt, das Recht, diese Elemente wieder zu entfernen und die Fläche auf Wunsch vollständig wieder landwirtschaftlich zu nutzen?
• Ist der Bundesrat bereit, gegebenenfalls die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit eine Landwirtin oder ein Landwirt, die oder der sich freiwillig zu solchen Massnahmen verpflichtet, langfristig nicht benachteiligt wird?
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 23.10.2026. Raw data
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