Parliament / Business / 26.470
Schaffung eines neuen Straftatbestandes für unrechtmässiges Verhalten im Rahmen von Baueinsprachen
submitted on 02.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (05.10.2026)
- LegislationAssigned by a rule: A parliamentary initiative: a draft act from Parliament itself.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Es ist ein Tatbestand zu schaffen, wonach unter Strafe gestellt wird, wenn eine Baueinsprache gegen Leistung einer Zahlung oder Gewährung eines unrechtmässigen Vorteils zurückgezogen wird. Die Strafbestimmung hat sich sowohl gegen die Einforderung wie auch gegen die Leistung einer Zahlung bzw. gegen die Gewährung eines unrechtmässigen Vorteils richten.
This text exists only in German.
Reasons
Ein Gesuchsteller bzw. Grundeigentümer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baubewilligung, wenn die gesetzlichen Anforderungen (Zonenkonformität, Bauvorschriften, Erschliessung etc.) erfüllt sind. In der Schweiz ist es immer häufiger zu beobachten, dass es Personen gibt, welche unbegründete Baueinsprachen erheben und diese schlussendlich wieder zurückziehen. Damit wird regelmässig Druck aufgebaut, um beispielsweise eine Geldzahlung zu erhalten oder andere unrechtmässige Vorteile zu erlangen. Oft werden im Rahmen von Baueinsprachen auch zivilrechtliche Forderungen durchgesetzt. Es ist notorisch, dass die Flut von Baueinsprachen die Bewilligungsverfahren - welche meist ohnehin schon schwerfällig sind - weiter verzögert. Mit einem entsprechenden Straftatbestand können insbesondere auch offensichtlich rechtsmissbräuchliche Baueinsprachen verhindert und die Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigt werden.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
