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Parliament / Business / 26.4709

26.4709MotionEFDpending

Die digitale Souveränität durch verbindliche Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen stärken

submitted on 27.10.2026First chamber: National CouncilEingereicht (28.10.2026)

StaatspolitikWirtschaftMedien und KommunikationMenschenrechte

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

Der Bundesrat wird beauftragt, eigene operative und verbindliche Grundsätze für die öffentlichen Beschaffungen des Bundes festzulegen, um die digitale Souveränität des Bundes zu stärken. Dabei sind auch eine hohe technische Leistungsfähigkeit, ein hohes Sicherheitsniveau und ein professioneller Support der gewählten Soft- und Hardwarelösungen massgebend. Ebenso ist der finanzpolitische Rahmen zu berücksichtigen.

Eine Minderheit (Burgherr, Aeschi, Buffat, Martullo, Matter Thomas) beantragt, die Motion abzulehnen.

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In den vergangenen Monaten ist allen die extreme Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Technologieprogrammen bewusst geworden. Am 12. Juni 2026 etwa sperrten die USA für jeden ausserhalb ihres Staatsgebiets den Zugang zu ihren leistungsfähigsten Modellen der künstlichen Intelligenz. Die Schweiz muss bei ihren kritischen Tätigkeiten autonom sein und jederzeit den vollständigen Zugang zu den Informationstechnologien behalten. Dies ist eine Frage der Sicherheit für unser Land.

Zudem ist es auch eine wirtschaftliche Frage für das Land. Der Bund gibt jährlich 1,7 Milliarden Franken für IKT aus, von denen der überwiegende Teil an US-amerikanische Unternehmen fliesst. Diese Abhängigkeit setzt den Bund steigenden Kosten (da die Anbieter aufgrund der einseitigen Abhängigkeit die Lizenzkosten erheblich erhöhen können) sowie nicht kontrollierbaren Sperrungen und Betriebsunterbrüchen aus. Klare und vorhersehbare Regeln stärken den Wettbewerb, die Angebotsvielfalt und die Resilienz der Systeme, im Interesse des öffentlichen Auftraggebers wie auch der Wirtschaft. In den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen muss daher rasch ein verbindlicher operativer Rahmen geschaffen werden.

Zwar besteht mit der Weisung über die digitale Souveränität der Bundesverwaltung (W012) eine Grundlage, die das Ziel der digitalen Souveränität festlegt, doch bleibt diese auf einer zu konzeptionellen Ebene, um eine reale Wirkung zu entfalten, und enthält sie keine Vorgaben zu den öffentlichen Beschaffungen des Bundes. Das Thema ist dringlich und betrifft strategische Projekte des Bundes, denn die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Swiss Government Cloud steht unmittelbar bevor, und diese Grundsätze sollten bei dieser Beschaffung bereits angewendet werden.

Für diese öffentlichen Beschaffungen müssen überprüfbare, messbare und nach der Sensibilität der Daten abgestufte Souveränitätsanforderungen gelten.

Diese Anforderungen definieren mehrere Souveränitätsstufen: Bei den meisten Beschaffungen bleibt der Wettbewerb für jeden Anbieter offen, ob schweizerisch oder ausländisch, der die Kriterien der verlangten Stufe erfüllt. Bei den sensibelsten Daten kann sich die strengste Stufe auf die Sicherheitsausnahme des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (Government Procurement Agreement, GPA) stützen, sodass nur Anbieter infrage kommen, die über das vollständige operative und technologische Know-how verfügen und keinem ausländischen Recht unterliegen. Dieses vollständige Knoiw-how setzt einen überprüfbaren Code sowie die Fähigkeit zur autonomen Korrektur und Weiterentwicklung ohne Abhängigkeit von einem einzigen Lizenzgeber voraus, was ein Gemeinschaftsunternehmen, das die Technologie eines Dritten unter Lizenz betreibt, nicht gewährleisten kann. Die Auswahl der Anbieter beruht auf einer dokumentierten Risikoanalyse, im Einklang mit der bereits in der Weisung W012 vorgesehenen Dokumentationspflicht, und wird transparent gemacht. Diese Grundsätze werden so ausgestaltet, dass sie mit der Technologie und den gesetzgeberischen Entwicklungen Schritt halten und die Teilnahme von Schweizer Unternehmen an Ausschreibungen im Ausland nicht behindern.

Es gilt rasch voranzukommen: Die heutige Abhängigkeit von einer kleinen Zahl ausländischer Lieferanten ist gross. Die heute in der Bundesverwaltung vorherrschenden proprietären Lösungen weisen typischerweise einen nicht überprüfbaren Code auf sowie Aktualisierungen und Lizenzen, die der Anbieter nach Belieben aktivieren kann, ohne Reversibilität und ohne Fähigkeit zur autonomen Korrektur, sowie einen finanziellen Druck aufgrund einseitiger Erhöhungen der Lizenzkosten.

Diese Motion zielt darauf ab, die Resilienz und die Unabhängigkeit der Systeme der Bundesverwaltung sowie den Schutz der Daten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die aktive Berücksichtigung des Grades der digitalen Souveränität und dessen finanzieller Auswirkungen im öffentlichen Beschaffungswesen ist langfristig auch ein Instrument für eine gute finanzielle Führung der Verwaltung. Die Verringerung der Abhängigkeit verschafft dem Bund eine bessere Verhandlungsposition und kann letztendlich zu einer Kostensenkung führen.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 29.10.2026. Raw data

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