Parliament / Business / 26.7040
Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Der Bundesrat hält den Schutzstatuts S für Personen aus der Ukraine immer noch aufrecht. Dies gilt auch für die 14 Tausend wehrpflichtigen ukrainischen Männer, die sich in der Schweiz aufhalten, während ihre Mitbürger das Land verteidigen. Schon mehrfach wurde der Bundesrat mit Vorstössen aufgefordert diese Wehrpflichtigen an ihre Vaterlandspflichten zur Verteidigung ihrer Heimat zu erinnern und deren Rückreise zu organisieren. Warum ignoriert das zuständige Amt inkl. Bundesrat diese Forderung?
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The Federal Council's opinion
Schutzsuchende Personen erhalten vorübergehenden Schutz in der Schweiz, sofern sie unter die Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 respektive vom 8. Oktober 2025 fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die Allgemeinverfügung differenziert dabei nicht zwischen wehrdienstpflichtigen und nicht wehrdienstpflichtigen Personen. Der Umstand, dass schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige in der Ukraine allenfalls Wehrdienst leisten müssten, ist für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in der Schweiz kein Kriterium. Auch bei der europäischen Regelung zur Schutzgewährung ist dies nicht der Fall.
Würde allen wehrdienstpflichtigen Schutzsuchenden der Status S verweigert, könnten diese Personen jederzeit ein Asylgesuch stellen. Ein zentrales Ziel der vorübergehenden Schutzgewährung ist aber gerade die Verhinderung einer administrativen und finanziellen Überlastung des Asylsystems.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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