Parlamento / Oggetti / 26.7040
Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Der Bundesrat hält den Schutzstatuts S für Personen aus der Ukraine immer noch aufrecht. Dies gilt auch für die 14 Tausend wehrpflichtigen ukrainischen Männer, die sich in der Schweiz aufhalten, während ihre Mitbürger das Land verteidigen. Schon mehrfach wurde der Bundesrat mit Vorstössen aufgefordert diese Wehrpflichtigen an ihre Vaterlandspflichten zur Verteidigung ihrer Heimat zu erinnern und deren Rückreise zu organisieren. Warum ignoriert das zuständige Amt inkl. Bundesrat diese Forderung?
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Parere del Consiglio federale
Schutzsuchende Personen erhalten vorübergehenden Schutz in der Schweiz, sofern sie unter die Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 respektive vom 8. Oktober 2025 fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die Allgemeinverfügung differenziert dabei nicht zwischen wehrdienstpflichtigen und nicht wehrdienstpflichtigen Personen. Der Umstand, dass schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige in der Ukraine allenfalls Wehrdienst leisten müssten, ist für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in der Schweiz kein Kriterium. Auch bei der europäischen Regelung zur Schutzgewährung ist dies nicht der Fall.
Würde allen wehrdienstpflichtigen Schutzsuchenden der Status S verweigert, könnten diese Personen jederzeit ein Asylgesuch stellen. Ein zentrales Ziel der vorübergehenden Schutzgewährung ist aber gerade die Verhinderung einer administrativen und finanziellen Überlastung des Asylsystems.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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