Parliament / Business / 26.7044
Drittstaatenverfahren und vorläufige Aufnahme
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
1. Mehrere parlamentarische Vorstösse verlangen die Prüfung von Drittstaatenverfahren. Warum bleibt der Bundesrat hier untätig – und bis wann legt er eine Entscheidungsgrundlage vor? 2. Wie setzt der Bundesrat die parlamentarischen Forderungen nach einer restriktiveren Handhabung des Familiennachzugs bei vorläufig Aufgenommenen um?
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The Federal Council's opinion
• Das Parlament beauftragte den Bundesrat mit dem Postulat 23.4490 Caroni, eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorzulegen. Der Bericht befindet sich aktuell in Erarbeitung und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 vorliegen.
• Das Recht auf Familienleben wird durch Artikel 13 Bundesverfassung und durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Sowohl die Bundesverfassung als auch das Völkerrecht schützen damit das Recht auf Familie und die Möglichkeit des Familiennachzugs. Der Familiennachzug kann aber an Bedingungen geknüpft werden. Diese sind bereits heute sehr streng.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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