Parlamento / Oggetti / 26.7044
Drittstaatenverfahren und vorläufige Aufnahme
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
1. Mehrere parlamentarische Vorstösse verlangen die Prüfung von Drittstaatenverfahren. Warum bleibt der Bundesrat hier untätig – und bis wann legt er eine Entscheidungsgrundlage vor? 2. Wie setzt der Bundesrat die parlamentarischen Forderungen nach einer restriktiveren Handhabung des Familiennachzugs bei vorläufig Aufgenommenen um?
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Parere del Consiglio federale
• Das Parlament beauftragte den Bundesrat mit dem Postulat 23.4490 Caroni, eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorzulegen. Der Bericht befindet sich aktuell in Erarbeitung und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 vorliegen.
• Das Recht auf Familienleben wird durch Artikel 13 Bundesverfassung und durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Sowohl die Bundesverfassung als auch das Völkerrecht schützen damit das Recht auf Familie und die Möglichkeit des Familiennachzugs. Der Familiennachzug kann aber an Bedingungen geknüpft werden. Diese sind bereits heute sehr streng.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.
