Parliament / Business / 26.7057
Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4688 hält der Bundesrat fest, dass bei «schreibunfähigen Personen» eine stimmberechtigte Assistenzperson die Willensäusserung handschriftlich festhalten und «im Auftrag» unterzeichnen kann. Liegen dem Bundesrat Daten oder fachliche Einschätzungen darüber vor, wie häufig diese Möglichkeit im Rahmen nationaler Unterschriftensammlungen tatsächlich genutzt wird – pro Jahr sowie im Durchschnitt pro Initiative oder Referendum?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen.
Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
