Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden
подано 04.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (09.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 09.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4688 hält der Bundesrat fest, dass bei «schreibunfähigen Personen» eine stimmberechtigte Assistenzperson die Willensäusserung handschriftlich festhalten und «im Auftrag» unterzeichnen kann. Liegen dem Bundesrat Daten oder fachliche Einschätzungen darüber vor, wie häufig diese Möglichkeit im Rahmen nationaler Unterschriftensammlungen tatsächlich genutzt wird – pro Jahr sowie im Durchschnitt pro Initiative oder Referendum?
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen.
Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
