Parliament / Business / 26.7586
Wie viele Flüchtlinge lebten vorher in Drittstaaten?
submitted on 10.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (15.06.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 15.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die Veröffentlichung eines neuen Gerichtsentscheids (E-2274/2020, Abteilung V des Bundesverwaltungsgerichts) zeigt auf, wie Asylbewerber vorher teils jahre- oder gar jahrzehntelang in Drittstaaten gelebt haben, bevor sie neu in die Schweiz einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Wie viele der in den letzten fünf Monaten, also von 1. Januar bis 31. Mai 2026, anerkannten Flüchtlinge lebten zuvor in einem anderen Staat als jener seiner Staatsangehörigkeit?
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The Federal Council's opinion
Der Aufenthalt in einem Drittstaat ist kein Ausschlussgrund für Asyl. Da diese Daten für das Asylverfahren nicht relevant sind, darf das Staatssekretariat für Migration diese auch nicht statistisch erfassen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass Rückführungen grundsätzlich in Herkunftsstaaten erfolgen. Davon ausgenommen sind Überstellungen in andere Dublin-Staaten aufgrund der Zuständigkeit für das Asylverfahren.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
