Parlament / Geschäfte / 26.7586
Wie viele Flüchtlinge lebten vorher in Drittstaaten?
eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Veröffentlichung eines neuen Gerichtsentscheids (E-2274/2020, Abteilung V des Bundesverwaltungsgerichts) zeigt auf, wie Asylbewerber vorher teils jahre- oder gar jahrzehntelang in Drittstaaten gelebt haben, bevor sie neu in die Schweiz einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Wie viele der in den letzten fünf Monaten, also von 1. Januar bis 31. Mai 2026, anerkannten Flüchtlinge lebten zuvor in einem anderen Staat als jener seiner Staatsangehörigkeit?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Aufenthalt in einem Drittstaat ist kein Ausschlussgrund für Asyl. Da diese Daten für das Asylverfahren nicht relevant sind, darf das Staatssekretariat für Migration diese auch nicht statistisch erfassen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass Rückführungen grundsätzlich in Herkunftsstaaten erfolgen. Davon ausgenommen sind Überstellungen in andere Dublin-Staaten aufgrund der Zuständigkeit für das Asylverfahren.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
