Parliament / Business / 26.7616
Wird kriminellen Ukrainern der Schutzstatus S (nicht) entzogen?
submitted on 10.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (15.06.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 15.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2025 in der Schweiz 1'891 ukrainische Kriminelle verzeichnet (StGB/BetmG/AIG). - Wie viele davon beziehen Sozialhilfe? Wie vielen davon wurde der Schutzstatus S in der Folge entzogen? - Wie oft und aus welchen Gründen wurde der Schutzstatus S seit dessen Einführung widerrufen?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat kann keine Angaben zu den gestellten Fragen machen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist weder mit der Asylstatistik noch mit der Sozialhilfestatistik der erfassten Personen verknüpft. Auch die spezifischen Gründe für den Widerruf des Schutzstatus S sind nicht statistisch erfasst. Der Bundesrat kann jedoch festhalten, dass der Schutzstatus S bis Ende April 2026 für insgesamt 536 Personen widerrufen wurde. Für die Prüfung eines allfälligen Widerrufs des Schutzstatus S ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) darauf angewiesen, dass die zuständigen kantonalen Behörden den Grund dafür melden. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf im Einzelfall erfüllt sind.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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