Parlament / Geschäfte / 26.7616
Wird kriminellen Ukrainern der Schutzstatus S (nicht) entzogen?
eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2025 in der Schweiz 1'891 ukrainische Kriminelle verzeichnet (StGB/BetmG/AIG). - Wie viele davon beziehen Sozialhilfe? Wie vielen davon wurde der Schutzstatus S in der Folge entzogen? - Wie oft und aus welchen Gründen wurde der Schutzstatus S seit dessen Einführung widerrufen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat kann keine Angaben zu den gestellten Fragen machen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist weder mit der Asylstatistik noch mit der Sozialhilfestatistik der erfassten Personen verknüpft. Auch die spezifischen Gründe für den Widerruf des Schutzstatus S sind nicht statistisch erfasst. Der Bundesrat kann jedoch festhalten, dass der Schutzstatus S bis Ende April 2026 für insgesamt 536 Personen widerrufen wurde. Für die Prüfung eines allfälligen Widerrufs des Schutzstatus S ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) darauf angewiesen, dass die zuständigen kantonalen Behörden den Grund dafür melden. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf im Einzelfall erfüllt sind.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
