Parliament / Business / 26.7630
Erhebliche und übermässige Schäden durch Kormorane in unseren Seen: Es braucht endlich Massnahmen!
submitted on 14.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
In der Antwort auf die Motion 24.3889 Nicolet weist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) darauf hin, dass die Kantone die Möglichkeit haben, Kormoranbestände zur Verhütung von übermässigen Wildschäden zu regulieren (Art. 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate, WZVV). Es führt auch Artikel 8 WZVV an, wonach bei erheblichem Schaden Einzelabschüsse erlaubt sind. - Zu welchem Zeitpunkt entscheidet das BAFU, dass ein Schaden übermässig ist? - Wie beurteilt es einen erheblichen Schaden? - Auf welcher Arbeitsgrundlage werden diese Schäden bewertet und Massnahmen ergriffen? - Wann treffen Sie endlich konkrete Massnahmen?
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
