Parlament / Geschäfte / 26.7630
Erhebliche und übermässige Schäden durch Kormorane in unseren Seen: Es braucht endlich Massnahmen!
eingereicht am 14.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In der Antwort auf die Motion 24.3889 Nicolet weist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) darauf hin, dass die Kantone die Möglichkeit haben, Kormoranbestände zur Verhütung von übermässigen Wildschäden zu regulieren (Art. 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate, WZVV). Es führt auch Artikel 8 WZVV an, wonach bei erheblichem Schaden Einzelabschüsse erlaubt sind. - Zu welchem Zeitpunkt entscheidet das BAFU, dass ein Schaden übermässig ist? - Wie beurteilt es einen erheblichen Schaden? - Auf welcher Arbeitsgrundlage werden diese Schäden bewertet und Massnahmen ergriffen? - Wann treffen Sie endlich konkrete Massnahmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
