Parliament / Business / 26.7699
Unterzeichnung der Amman-Berlin-Erklärung
submitted on 15.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die Schweiz hat am dritten Global Disability Summit bekräftigt, internationale Verpflichtungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzuhalten. Dennoch hat sie die Amman-Berlin-Erklärung, die bis 2028 eine entsprechende Zielsetzung in 15 % der Programme der internationalen Zusammenarbeit vorsieht, bisher nicht unterzeichnet. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch und wann gedenkt die Schweiz die Erklärung zu unterzeichnen?
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The Federal Council's opinion
Die Schweiz hält ihre internationalen Verpflichtungen gemäss dem Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Die Amman-Berlin-Erklärung, welche einen IZA-Projektanteil von 15% bis 2028 verlangt, geht über diese Verpflichtungen hinaus. Eine Unterzeichnung der Erklärung ist vorerst nicht vorgesehen, da der geforderte Projektanteil vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann. Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 25.3493 Badertscher.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data
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