Parlament / Geschäfte / 26.7699
Unterzeichnung der Amman-Berlin-Erklärung
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Schweiz hat am dritten Global Disability Summit bekräftigt, internationale Verpflichtungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzuhalten. Dennoch hat sie die Amman-Berlin-Erklärung, die bis 2028 eine entsprechende Zielsetzung in 15 % der Programme der internationalen Zusammenarbeit vorsieht, bisher nicht unterzeichnet. Wie erklärt der Bundesrat diesen Widerspruch und wann gedenkt die Schweiz die Erklärung zu unterzeichnen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hält ihre internationalen Verpflichtungen gemäss dem Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Die Amman-Berlin-Erklärung, welche einen IZA-Projektanteil von 15% bis 2028 verlangt, geht über diese Verpflichtungen hinaus. Eine Unterzeichnung der Erklärung ist vorerst nicht vorgesehen, da der geforderte Projektanteil vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden kann. Für weitere Informationen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation 25.3493 Badertscher.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
