The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.7743

26.7743Fragestunde. FrageEDIsettled

Neue TBDV mit toxikologisch nicht begründeten Höchstwerten und ohne Regulierungsfolgeabschätzung: Fragliche Umsetzbarkeit in Sachen Melamin gefährdet Wasserversorgungssicherheit

submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)

UmweltLandwirtschaftGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

Die TBDV-Revision stuft Melamin als relevanter Pestizidmetabolit ein, weshalb ein sehr tiefer Höchstwert von 0,1 µg/l gilt. Für Wasserversorger ist dieser Wert ein Problem, da Aufbereitungsverfahren Melamin kaum aus dem Wasser entfernen. Das gefährdet die Wasserversorgung. Ist der Bundesrat bereit, a) die Übergangsfristen anzupassen, da neue Filteranlagen 10 bis 15 Jahre Planungszeit brauchen? b) die Werte auf den höheren deutschen Höchstwert anzupassen, welcher für die Gesundheit bedenkenlos ist?

This text exists only in German.

a) Die Übergangsfrist von drei Jahren gibt den Wasserversorgern Zeit, abzuklären, inwiefern ihr Wasser davon betroffen ist und welche Sofortmassnahmen möglich sind. Sollte der Höchstwert bis dahin nicht eingehalten werden können, ist es Aufgabe der kantonalen Vollzugsbehörden, zusammen mit den betroffenen Wasserversorgern verhältnismässige Massnahmen zu definieren und deren Umsetzung zu kontrollieren.

b) Für Melamin besteht der Verdacht auf krebserregende Wirkung. Daher wurde Melamin als relevanter Metabolit eingestuft. Für alle Pestizide und deren relevante Metaboliten gilt in der Schweiz im Trinkwasser ein Höchstwert von 0,1 µg/l. Dieser Ansatz dient dem vorsorglichen Gesundheitsschutz und der langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 22.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.