Parliament / Business / 26.7844
Versprechen halten und Covid-Schulden bis am 31. Dezember 2035 zurückzahlen
submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Das Parlament hat den Bundesrat verpflichtet, die Covid Schulden von aktuell noch 26,3 Milliarden Franken bis zum 31. Dezember 2035 zurückzuzahlen. Dies entspricht in den verbleibenden 10 Jahren bis zu diesem Datum jährlich 2,63 Milliarden Franken. Ist der Bundesrat bereit, diesen Betrag im Voranschlag und Finanzplan bis 2035 zu budgetieren, da die Zusatzausschüttungen der SNB und die Kreditreste nicht ausreichen werden, um die Covid-Schulden zurückzuzahlen?
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
Die Covid-Schulden werden durch zwei Elemente abgebaut: Einerseits durch die ausserordentlich verbuchten Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), andererseits durch die strukturellen Finanzierungsüberschüsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt. Das Parlament hat im Finanzhaushaltsgesetz vorgesehen, dass der Bundesrat dem Parlament im Bedarfsfall eine Fristerstreckung für den Ausgleich des Fehlbetrags bis 2039 beantragen kann. Sollte sich abzeichnen, dass der Abbau bis 2035 nicht möglich ist, würde der Bundesrat dem Parlament frühzeitig eine Verlängerung der Frist beantragen. Bei einem Abbau bis 2039 würden sich die nötigen Amortisationsbeiträge von 2,6 auf rund 1,9 Milliarden Franken pro Jahr reduzieren.
Im Voranschlag 2027 und Finanzplan 2028-2030 sind Zusatzausschüttungen der SNB von 333 Millionen pro Jahr eingestellt. Dabei handelt es sich um Schätzungen. Bekanntlich können die Gewinnausschüttungen der SNB stark schwanken. Die strukturellen Finanzierungsüberschüsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt beliefen sich in den Jahren 2024 und 2025 auf 1,3 und 1,4 Milliarden. Die effektiven strukturellen Überschüsse ergeben sich erst im Rechnungsabschluss, entsprechend können sie nicht budgetiert werden.
Es ist klar, dass der Abbau länger dauert, wenn die Amortisationsbeiträge vom Parlament zusätzlich reduziert werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Hälfte der strukturellen Finanzierungsüberschüsse als Beitrag an die zusätzlich von der Armee benötigten 24 Milliarden Franken verwendet würde, wie dies derzeit die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats vorschlägt.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 22.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
