Die Liste behandelt die parlamentarische Mitwirkung (I4), nicht aber die richterliche. Ob ein unbestimmter Rechtsbegriff justiziabel ist, entscheidet darüber, wie viel die gesetzlichen Schranken praktisch wert sind.
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- FonteBundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG), SR 173.110 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
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