Parlamento / Oggetti / 26.4294
Medikamentenrabatte konsequent weitergeben
depositato il 29.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (29.09.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.
Testo depositato
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat erhebliche Transparenz- und Vollzugsdefizite bei Vergünstigungen im Medikamentenbereich festgestellt. Gleichzeitig bestätigt der Bundesrat, dass Rabatte der Kostensenkung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dienen und weitergegeben werden müssen.
Während BAG und Versicherer die Kontrollen verstärken wollen, plant der Bundesrat mit den Kostenfolgemodellen ein zusätzliches Instrument. Es stellt sich deshalb die Frage, ob zuerst das Sparpotenzial des geltenden Rechts konsequent ausgeschöpft werden sollte.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Wie hoch ist der Betrag der weitergabepflichtigen Vergünstigungen, und welcher Anteil davon kommt heute tatsächlich den Prämienzahlenden zugute?
• Können in der Vergangenheit zu Unrecht nicht weitergegebene Rabatte rückwirkend zurückgefordert werden? Welche rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Verjährungsfristen gelten dabei? Ist dabei auch eine Rückforderung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu prüfen?
• Wäre es rechtlich und praktisch möglich, zurückgeforderte Beträge in einen zweckgebundenen Arzneimittelfonds einzuzahlen und damit die OKP beziehungsweise die Prämienzahlenden zu entlasten?
• Welche konkreten Ziele und Fristen gelten für die im Rahmen der Table ronde Kostendämpfung 2025 eingesetzte Arbeitsgruppe von BAG und Versicherern?
• Ist der Bundesrat bereit, vor Verabschiedung der definitiven Verordnungsänderung zu den Kostenfolgemodellen, aufzuzeigen, welches zusätzliche Einsparpotenzial ein konsequenter Vollzug der bestehenden Weitergabepflicht ermöglichen würde?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 01.11.2026. Dati grezzi
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