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Parlamento / Oggetti / 26.7531

26.7531Fragestunde. FrageEJPDliquidato

Einschränken von Fangewalt in Stadien durch Rayonverbote oder andere Massnahmen

depositato il 10.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (15.06.2026)

Soziale Fragen

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  1. 15.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda

Das Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien ist gesetzlich verboten, wird aber immer wieder missachtet. Dies schreckt viele Fans und Familien auch davon ab, an Spielen in Stadien teilzunehmen. Offenbar wird der Vollzug auch kantonal unterschiedlich gehandhabt. 1. Gilt das Hooligan-Konkordat schweizweit? 2. Welche Massnahmen gegen Gewalt in Stadien sind am effektivsten? 3. Was hält der Bundesrat von schweizweit personalisierten Tickets oder von elektronischen Eingangskontrollen?

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• Die Hauptzuständigkeit für die Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen liegt bei den Kantonen. Alle 26 Schweizer Kantone haben das interkantonale Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen in der ersten Fassung, die 2010 in Kraft getreten ist, angenommen. Die revidierte Fassung von 2012 ist von allen Kantonen ausser Basel-Stadt und Basel-Landschaft angenommen worden.

• Das Konkordat enthält eine Vielzahl von Massnahmen, die alle insgesamt zu einer wirkungsvollen Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen beitragen. So sind beispielsweise Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse der Männer bewilligungspflichtig und ihre Durchführung kann mit Auflagen wie technische Massnahmen oder Zutrittskontrollen verbunden werden. Gegen gewaltbereite Fans können von den Organisatoren von Sportveranstaltungen Stadionverbote und von den Behörden präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam ausgesprochen werden. Solche Massnahmen werden laufend im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Organisatoren von Sportveranstaltungen getroffen.

• Im Vergleich zu personalisierten Tickets erachtet der Bundesrat Identitätskontrollen beim Stadionzutritt in Verbindung mit einem Abgleich der Personendaten mit der HOOGAN-Datenbank als wirksamer. Die Bewilligungsbehörden können gestützt auf das Konkordat anordnen, dass Besucherinnen und Besucher beim Zutritt zu Sportstätten Identitätsausweise vorweisen müssen und ein Abgleich mit dem Informationssystem HOOGAN stattfindet. Damit personalisierte Tickets die gewünschte Wirkung entfalten könnten, wären zusätzlich Identitätskontrollen beim Stadionzutritt ohnehin erforderlich, da sonst Tickets einfach abgetauscht werden könnten. Organisatoren können jedoch bereits heute im Rahmen entsprechender Zutrittskontrollen Personen identifizieren und verzeichnen oder mit Massnahmen belegten Personen den Zutritt verwehren. Gewaltvorfälle ereignen sich zudem häufig ausserhalb der Stadien, etwa auf An- und Rückreisewegen oder im Umfeld der Veranstaltungsorte, und es ist unklar, ob die Pflicht zum Erwerb personalisierter Tickets gewaltbereite Personen tatsächlich von entsprechenden Handlungen abhalten würde.

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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi

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