I contenuti sono tradotti automaticamente dal tedesco e non sono stati verificati; fa fede l’originale tedesco. Le citazioni delle fonti sono riportate nella lingua originale.

Parlamento / Oggetti / 26.7571

26.7571Fragestunde. FrageEFDliquidato

Abschaffung des Schulsportobligatoriums

depositato il 10.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (15.06.2026)

Soziale FragenBildung

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

  1. 15.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda

Im Projekt «Entflechtung 27» ist eine Abschaffung des Schulsportobligatoriums vorgesehen: - Besteht bei dieser Massnahme nicht die Gefahr, dass sich die Qualität und der Umfang des Schulsports (Sportstunden) zwischen den Kantonen stark unterscheiden werden? - Welche finanziellen Einsparungen werden durch die Streichung des Schulsportobligatoriums tatsächlich erwartet, wenn die Kantone den Sportunterricht bereits heute vollständig finanzieren?

Questo testo esiste solo in tedesco.

Die «Entflechtung 27» ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen zur Stärkung der föderalen Staatsstruktur. Ziel ist es, die Zuständigkeiten wieder klarer zuzuordnen und den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Subsidiarität sowie der fiskalischen Äquivalenz wieder eine grössere Bedeutung zu verschaffen. Dabei gilt die klare Prämisse, dass das Projekt für Bund und Kantone haushaltsneutral sein soll. Das heisst: Werden Aufgaben zwischen den Staatsebenen verschoben, so gehen auch die finanziellen Mittel mit. Es handelt sich folglich nicht um ein Sparprogramm.

Die Bundesregelung beim Sportunterricht ist eines von 21 Aufgabengebieten, die in der ersten Phase des Projekts von einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe auf deren Entflechtungspotenzial geprüft wurden. Wie dem Zwischenbericht des Projekts zu entnehmen ist, wird die weitere Vertiefung einer allfälligen Aufhebung der bundesrechtlichen Vorgaben (Schulsportobligatorium und Mindestlektionenzahl) in der zweiten Phase des Projekts auch von den Kantonsvertretungen unterstützt. Über eine tatsächliche Aufhebung z.H. einer ordentlichen Vernehmlassung würde der Bundesrat erst im Jahr 2028 befinden, dies gestützt auf den Schlussbericht und das Ergebnis der Konsultation bei den Kantonsregierungen sowie dem Städte- und dem Gemeindeverband.

Der Bundesrat ist sich der Relevanz von Bewegung und Sport für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bewusst. Sport und Bewegung sind für die körperliche, psychische und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von hoher Bedeutung. Eine geringere Bewegungsförderung kann sich mittel- und langfristig negativ auf ihre Entwicklung auswirken. Ob die Aufhebung des Schulsportobligatoriums tatsächlich eine Reduktion der Bewegungsförderung nach sich zöge und falls ja, welche Folgekosten dies verursachen würde, kann der Bundesrat nicht beurteilen.

Eine bundesweite Regelung kann zwar sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz gleichermassen von einem Mindestmass an Sportunterricht profitieren. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass der Sportunterricht auch bei den Kantonen einen hohen Stellenwert geniesst und dass die Kantone in der Lage sind, wichtige Bildungsinhalte auch ohne bundesrechtliche Detailsteuerung sicherzustellen, wie dies auch bei anderen Schulfächern der Fall ist. Die Aufhebung der Vorgaben für den Schulsport wäre zudem mit keinerlei finanziellen Folgen für die Kantone verbunden, da diese den Sportunterricht bereits heute vollständig finanzieren.

Questo testo esiste solo in tedesco.

Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi

Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.