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Parlamento / Oggetti / 26.7623

26.7623Fragestunde. FrageEFDliquidato

Ist Schwedens Bargeld-Gesetz ein Vorbild für die Schweiz?

depositato il 14.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)

WirtschaftFinanzwesen

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

  1. 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda

Seit dem 1. Juli 26 gilt in Schweden ein neues Gesetz. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind wieder verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Gründe dafür sind die aktuelle geopolitische Lage, Inklusion und mögliche Cyberangriffe. Auch empfehlen die Behörden den Schwedinnen und Schweden, zuhause wieder Bargeld bereit zu halten. - Was hält der Bundesrat von einem solchen Gesetz? - Würde es auch in der Schweiz Sinn machen? - Ist er bereit, ein solches zu prüfen?

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Der Bundesrat hat sich bereits eingehend mit der Frage einer zwingenden Annahmepflicht von Bargeld befasst. Im Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» vom 9.12.2022 (in Erfüllung des Postulats 18.4399) gelangte er zum Schluss, dass eine zwingende Bargeldannahmepflicht derzeit nicht notwendig sei und einen zu starken Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen würde. Diese Einschätzung hat der Bundesrat 2025 in seiner Stellungnahme zur Motion 25.3727 bestätigt.

Hinzu kommt, dass sich die Ausgangslage in der Schweiz von jener in Schweden unterscheidet. Bargeld wird hierzulande – trotz abnehmender Nutzung – nach wie vor breit genutzt, und sowohl die Bevölkerung als auch die Unternehmen beurteilen Zugang und Akzeptanz mehrheitlich als gut. Ein gesetzlicher Zwang zur Bargeldannahme erscheint aus heutiger Sicht deshalb weiterhin nicht notwendig. Gleichzeitig griffe er stark in die Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit ein, könnte die Unternehmen erheblich belasten und den Wettbewerb verzerren. Dies gilt auch dann, wenn der Annahmezwang wie in Schweden auf Branchen des alltäglichen und notwendigen Bedarfs wie Detailhandel und Apotheken begrenzt wäre.

Der Erhalt des Bargelds ist dem Bundesrat gleichwohl ein wichtiges Anliegen. Dafür setzt er auf verhältnismässige Massnahmen: den vom Finanzdepartement und der Schweizerischen Nationalbank mit allen am Bargeldverkehr beteiligten Akteuren regelmässig durchgeführten Runden Tisch Bargeld, die Expertengruppe «Zugang zu Bargeld» unter Leitung der Nationalbank, konkrete Lösungen im öffentlichen Verkehr sowie den von Volk und Ständen im März 2026 gutgeheissenen Gegenentwurf zur Bargeldinitiative. Diese Ansatzpunkte erachtet er derzeit als ausreichend. Er verfolgt die Entwicklungen im In- und Ausland aber aufmerksam und wird die Lage neu beurteilen, sollte sich der Zugang zu Bargeld oder dessen Akzeptanz spürbar verschlechtern.

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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 21.09.2026. Dati grezzi

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