Verfassung: Selbstverständliches wird erst festgeschrieben, wenn es verletzt wird
Bern einfach, Folge vom 07.09.202648:26–50:55 · 2 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Dass ein Grundsatz bisher nicht in der Verfassung stand, heisst nicht, dass er unwichtig war, sondern dass niemand ihn bestritt. Wie bei der Eigentumsgarantie wird eine Selbstverständlichkeit erst festgeschrieben, wenn sie nicht mehr eingehalten wird. Genau in dieser Lage ist die Neutralität heute.
Die Eigentumsgarantie galt lange ohne ausdrückliche Verfassungsbestimmung und wurde erst aufgenommen, als sie missachtet wurde. Dasselbe gilt für die Neutralität: Ein Grundsatz, der Ausnahmen nach Belieben zulässt, gilt im entscheidenden Moment nicht mehr.
Der Einwand, die Initiative gehe zu stark ins Detail, überzeugt nicht; der geregelte Bereich ist klein, die Sanktionsfrage aber entscheidend. Eine Annahme wäre eine Stärkung, eine Ablehnung eine Schwächung.
Ob eine Ablehnung im Ausland richtig verstanden wird, müssten die Gegner begründen. Sie stünden damit in der Verantwortung dafür, dass die Schweiz aus künftigen Konflikten herausbleibt.
Wie ein Verfassungssatz, nämlich die Selbstverständlichkeit hat man nicht eingeschrieben.
Was schwur.ch dazu hat
- VorlageNeutralitätsinitiativeDie Vorlage, deren Verfassungsrang begründet wird
