Rahmenverträge: Initiative und Referendum blieben nur formal bestehen
Bern einfach, Folge vom 12.09.202607:00–10:13 · 3 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Die Aussage, an der Demokratie ändere sich nichts, trifft nicht zu. In den Bereichen der Abkommen müsste die Schweiz EU-Recht dynamisch übernehmen; Initiative und Referendum blieben formal bestehen, wären faktisch aber entwertet. Ausgleichsmassnahmen sind vertraglich vorgesehene Sanktionen.
Die Organisation der EU widerspricht dem schweizerischen Staatsmodell. Mit diesen Verträgen würde dieses Modell in den betroffenen Bereichen übernommen, weil die Schweiz EU-Recht nachvollziehen müsste. Das geht zu weit.
Eine Initiative, die sich gegen zu übernehmendes Recht richtet, führt zu sogenannten Ausgleichsmassnahmen. Damit ist der Nutzen einer Ablehnung wieder dahin. Auch das Parlament kann zwar Nein sagen, muss dann aber mit denselben Folgen rechnen; eigenständig gesetzgeben kann es in den betroffenen Bereichen nicht mehr.
Das Verhältnis ist unausgeglichen: Die EU kann ihr Recht weiterentwickeln, die Schweiz nicht ohne Folgen. Bei Streitfällen ruft das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof an, sobald europäisches Recht betroffen ist. Die Bezeichnung «Bilaterale III» suggeriert eine Fortsetzung des bilateralen Weges, tatsächlich ist es eine Abkehr davon.
Wir müssen dann Ihres Recht übernehmen.
Was schwur.ch dazu hat
- VorlageBilaterale IIIDas besprochene Vertragspaket.
- PersonIgnazio CassisSeine Aussage, an der Demokratie ändere sich nichts, wird bestritten.
