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MedienmitteilungIK-N

Kommission bekräftigt ihre Praxis bezüglich sozialer Netzwerke und hebt Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth nicht auf

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist einstimmig auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 11. September 2026 um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth (26.190) eingetreten. Ebenfalls einstimmig hat sie anschliessend beschlossen, die Immunität von Nationalrat Cédric Wermuth nicht aufzuheben. Die IK-N folgt in ihrer Beurteilung somit der Praxis, die sie in früheren Immunitätsfällen zur Verwendung sozialer Medien etabliert hat.

Ganzer Text auf parlament.ch ↗abgerufen am 05.10.2026 · Rohdaten

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  • Einstimmig, praktisch ohni Debatte, wieder emal gseit: was ufem eigene Profil poschtet wird, zählt als 'nöd würklich öffentlich' – so lang d Kommission sich sälber d Praxis macht, muesch di als Normalbürger gar nöd wundere, wenn Immunität plötzlich flexibel wird.

Keine amtliche Veröffentlichung. Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern. Titel und Leads stehen unverändert und unübersetzt so, wie parlament.ch sie veröffentlicht. Agenturmeldungen (SDA) übernimmt schwur.ch nicht.